Kontakt

Herr Michael Zimmermann

Kreisbrandmeister Fachbereichsleitung

Bild des persönlichen Kontakts "Herr Zimmermann"
Felsenstraße 36 (Haus A)
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2112
Mobiltelefon 0160 91940498

Notruf-App nora

Die Notruf-App nora – eine offizielle App der Bundesländer – ermöglicht es in Notsituationen ohne zu sprechen einen Notruf abzusetzen. In diesem Notruf per App werden die wichtigsten Informationen automatisch übermittelt – etwa persönliche Daten, der Notfall-Ort und die Art des Notfalls.Weitere Informationen finden Sie auf der nora-App-Internetseite.

Informationen zur Notfallvorsorge und Warnung der Bevölkerung

Die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) entwickelte und kostenlose Notfall-Informations- und Nachrichten-App NINA wird zur amtlichen Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahrenlagen eingesetzt. Weitere Informationen zur Warn-App NINA und zur kostenlosen Installation finden Sie auf der Internetseite des BBK.

Informationen zur Notfallvorsorge:

www.notfalltreffpunkt-bw.de

Typ Name Datum Größe
Checkliste KRITIS (PDF) (321 KB) 21.11.2022 321 KB
Merkblatt Blackout (PDF) (129 KB) 23.12.2022 129 KB
Ratgeber Notfallvorsorge Checkliste (PDF) (916 KB) 21.11.2022 916 KB
Ratgeber Notfallvorsorge (PDF) (7,5 MB) 21.11.2022 7,5 MB

Informationen zu Jodtabletten:

Fragen und Antworten zum Thema Jodtabletten des Innenministeriums Baden-Württemberg

Informationen zur Jodblockade des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Weitere Informationen zu den Themen Warnung und Vorsorge bietet die Internetseite des BBK.

Publikationen

Informationen zur Datenverarbeitung

Fachbereich Brand- und Katastrophenschutz

Der Fachbereich Brand- und Katstrophenschutz bearbeitet alle Angelegenheiten für die Bereiche Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz, Rettungswesen und vorbeugenden Brandschutz im Landkreis Heidenheim. Ihm obliegen die nach dem Feuerwehrgesetz und dem Landeskatastrophenschutzgesetz Baden-Württemberg zugewiesen Aufgaben.

Feuerwehrwesen

Aufgaben:

  • Erholungsfürsorge für Angehörige der Feuerwehren im Feuerwehrhotel St. Florian am Titisee
  • Organisation und Abnahme von Leistungsabzeichen/Geschicklichkeitsfahren
  • Organisation und Koordinierung der Ausbildung auf Kreisebene und Landesebene
  • Prüfung und Verleihung von Ehrenzeichen für Angehörige der Feuerwehren
  • Rechtsaufsicht über die 11 kommunalen Feuerwehren sowie der Betriebe mit Werkfeuerwehr sowie und Unterstützung bei ihrer Aufgabenwahrnehmung
  • Zuwendungen Feuerwehrwesen nach VwV-Z-Feu

Katastrophenschutz und Zivilschutz

Aufgaben:

Außergewöhnliche Lagen oder Katastrophen erfordern umsichtiges Handeln und schnelles koordiniertes Zusammenwirken der mitwirkenden Organisationen. Dies können drohende oder bereits eingetretene verschiedenste Ereignisse wie zum Beispiel Umwelt- und Naturkatastrophen, Großschadensereignisse, Unfälle oder länger andauernder Stromausfall sein

Als untere Katastrophenschutzbehörde ist das Landratsamt Heidenheim für die vorsorgliche Planung der Katastrophenbekämpfung sowie für die Durchführung von Übungen zur Katastrophenbekämpfung im Landkreis zuständig. Im Katastrophenfall leitet und koordiniert das Landratsamt die Katastrophenbekämpfung mit seinem Katastrophenschutzstab, der Informations- und Koordinierungsaufgaben wahrnimmt.

Die einsatztaktischen Maßnahmen werden von der technischen Einsatzleitung des Landkreises getroffen, die vorwiegend durch den Feuerwehrführungsstab gebildet wird

Für die operative Bekämpfung von Katastrophen ist vom Land ein Katastrophenschutzdienst mit der erforderlichen technischen und personellen Ausstattung eingerichtet. Er wird in Baden-Württemberg von den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen mit ihren ehrenamtlichen Helfern getragen.

Bei den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen handelt es sich unter anderem um:


Hinzu kommt das vom Bund getragene Technische Hilfswerk (THW), dessen Kräfte im Wege der Amtshilfe angefordert werden können. Es hat die Aufgabe, auf Anforderung technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes zu leisten.

Reichen die vorhandenen Kräfte nicht aus, helfen andere Bundesländer und Einrichtungen des Bundes (neben dem THW insbesondere die Bundeswehr). Zudem gibt es Abkommen mit anderen Staaten und internationalen Organisationen zu gegenseitigen Hilfeleistungen.

Kreisbrandmeister

Aufgaben:

  • Bewilligungszuständigkeit für die Feuerwehrfachförderung
  • Prüfung und Verleihung von Ehrenzeichen
  • Gemeinde- und gegebenenfalls kreisübergreifende Alarm- und Einsatzplanung
  • Beschaffungen von Fahrzeugen und Gerätschaften
  • Unterstützung bei der Aufstellung von Feuerwehrbedarfs- und Strukturplänen, Beratung von Städten und Gemeinden in Feuerwehrangelegenheiten
  • Aufsicht über die Aufstellung, die Ausrüstung, Ausstattung, den Ausbildungs- und Leistungsstand sowie die Einsatzbereitschaft und die Leistungsfähigkeit der Kommunal- und Werkfeuerwehren im Landkreis
  • Einsatzdienst bei Großeinsätzen/besonderen Schadenlagen, gegebenenfalls Übernahme der Einsatzleitung bei größeren Schadensereignissen
  • Mitwirkung im Katastrophenschutz und Leitung des Führungsstabes (technische Einsatzleitung) des Landkreises Heidenheim sowie Bindeglied zum Verwaltungsstab im Landratsamt
  • Ansprechpartner und Berater des Landratsamtes/Landkreises und der Behördenleitung/des Landrates sowie des Kreistages in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten
  • Förderung der interkommunalen Feuerwehrzusammenarbeit bei gemeinsamen Beschaffungen und gebündelten Ausschreibungen
  • Überwachung, Mitwirkung und Beratung bei der Erstellung einer landkreisweiten Alarm- und Ausrückeordnung
  • Überwachung des Aufbaus und Betriebes sowie Betreuung der Leitstelleninfrastruktur. Ansprechpartner in Leitstellenfragen für die Feuerwehren des Landkreises
  • Vertreter im Bereichsausschusses für den Rettungsdienstbereich Heidenheim, Vertreter im Leitstellenbeirat der Integrierten Leitstelle Östwürttemberg
  • Repräsentationsaufgaben für die Feuerwehren und des Landkreises, zum Beispiel bei Jubiläen, Fahrzeugübergaben, Gerätehauseinweihungen und besonderen Veranstaltungen
  • enge Zusammenarbeit mit dem Kreisfeuerwehrverband Heidenheim e. V.

Brandschutzdienststelle

Aufgaben:

  • Beratung von Bauherren, Bürgern und Planern in Angelegenheiten des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes
  • Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren nach VwV Brandschutzprüfung
  • Prüfung und Bewertung von Brandschutzkonzepten und Gutachten
  • Prüfung und Freigabe von Feuerplänen und Feuerwehr-Laufkarten
  • Durchführung von Brandverhütungsschauen nach VwV Brandverhütungsschauen
  • Abnahme von Brandmeldeanlagen gemäß den technischen Aufschaltbedingungen des Landkreises Heidenheim