Kontakt

Herr Tobias Mayer
Felsenstraße 36 (Haus A)
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2297
Fax 07321 321-2211
Frau Lisa Wykydal
Felsenstraße 36 (Haus A)
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2202
Fax 07321 321-2211

Der Pflegestützpunkt des Landkreises Heidenheim informiert

Die Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2)

Macht eine private Pflegeperson Urlaub oder ist durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung auf Antrag Kosten von bis zu 1.612 Euro jährlich für eine Ersatzpflege. Die Verhinderungspflege kann tageweise oder auch stundenweise abgerechnet werden. Bei tageweiser Abrechnung wird das vorher bezogene Pflegegeld für diese Tage um 50 % gekürzt.

Wird im Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, können 50 % dieser Leistung in die Verhinderungspflege übertragen werden. Damit erhöht sich der Jahresbetrag auf 2499 Euro.

Wird die Ersatzpflege durch Personen sichergestellt, die mit dem/der Pflegebedürftigen bis zum 2. Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit in häuslicher Gemeinschaft leben, wird die Verhinderungspflege jedoch nur in Höhe des jeweiligen Pflegegeldanspruchs gewährt. Auch dieser kann bis zum 1,5-fachen des Betrages erhöht werden, wenn noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Zusätzliche Aufwendungen der nahestehenden Pflegeperson (z. B. Verdienstausfall oder Fahrtkosten) können auf Nachweis ebenfalls bis 1.612 Euro erstattet werden.

Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht erst, nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Wir beraten Sie gerne!

Pflegestützpunkt des Landkreises Heidenheim:
Veronika Bruckner, Christel Krell
Telefon: 07321/321-2473 oder 07321/321-2424
E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-heidenheim.de

Landratsamt, Felsenstraße 36, Gebäude A, Zimmer A 015

103/2023