Der Pflegestützpunkt des Landkreises Heidenheim informiert zur Pflegbedürftigkeit
Im Sinne der Pflegeversicherung (SGB XI) gilt eine Person als pflegebedürftig, wenn sie in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist und voraussichtlich mindestens sechs Monate Unterstützung von anderen Menschen benötigt. In solchen Fällen kann bei der zuständigen Krankenkasse (Krankenkasse = Pflegekasse) ein Antrag auf eine Pflegeeinstufung gestellt werden, um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten. Die Pflegebedürftigkeit wird dann anhand spezifischer Kriterien bewertet. Diese Regelung betrifft Menschen jeden Alters – Erwachsene, Jugendliche und Kinder.
Die folgenden Kriterien spielen bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit eine entscheidende Rolle: Mobilität: Dazu zählen zum Beispiel Fähigkeiten wie eigenständiges Aufstehen, Gehen, Stehen und Treppensteigen.
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder Verhaltensweisen: Hierunter fallen Aspekte wie zeitliche und örtliche Orientierung, das Erkennen von Personen sowie die Fähigkeit, sich an Gesprächen zu beteiligen, einschließlich etwaiger psychischer Probleme.
Selbstversorgung: Dies umfasst Körperpflegeaktivitäten wie Waschen, Duschen, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, An- und Auskleiden und die Ernährung.
Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Wichtige Aspekte sind die Fähigkeit zur Alltagsbewältigung und das Pflegen sozialer Kontakte.
Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen: Dazu zählen beispielsweise die Einnahme von Medikamenten oder die Durchführung von Arztbesuchen.
Je nach Unterstützungsbedarf ergibt sich ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Detaillierte Informationen und eine individuelle Pflegeberatung erhalten Interessierte beim Pflegestützpunkt.
Pflegestützpunkt Landkreis Heidenheim:
Veronika Bruckner, Christel Krell
Telefon: 07321/321-2473 oder 07321/321-2424
E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-heidenheim.de
Schnaitheimerstr. 12, 89520 Heidenheim
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