Leistungen

Unterhaltstitel - Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen beurkunden lassen

Ein Unterhaltstitel ist ein amtliches Schriftstück (eine Urkunde), in der Unterhaltszahlungen festgeschrieben werden. Er dokumentiert die Unterhaltspflicht und ist die Grundlage für die Zwangsvollstreckung.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

- Sie sind Vater oder Mutter eines Kindes

- Sie wohnen nicht mit Ihrem Kind in einem Haushalt

- Zur Beurkundung müssen Sie persönlich beim Jugendamt erscheinen

Verfahrensablauf

Sie müssen die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen in einem persönlichen Termin gegenüber einer Urkundsperson des Jugendamts erklären.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Gültiges Ausweisdokument

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

Gesamtverantwortung Landratsamt Heidenheim

Kontakt

Landratsamt Heidenheim
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-0
Fax 07321 321-2410