Sachkundige Personen, die aus beruflichen Gründen Pflanzenschutzmittel einsetzen, müssen in einem Zeitraum von drei Jahren eine 4-stündige Sachkundefortbildung nachweisen. Diese kann auch über zwei 2-stündige Fortbildungen erfolgen. Damit Landwirte den gesetzlichen Erfordernissen gerecht werden können, bietet das Landratsamt Heidenheim, Fachbereich Landwirtschaft, zu verschiedenen Terminen 2-stündige Feldbegehungen für Anwender in der Landwirtschaft an, die als Sachkundefortbildungen anerkannt sind. Die Themenschwerpunkte sind unter anderem Krankheiten, Schädlinge sowie rechtliche Grundlagen.