Unwetter-Soforthilfen

Das Land Baden-Württemberg zahlt aktuell keine Unwetter-Soforthilfen aus.

Wenn Sie nach einem Unwetter oder einem anderen schweren Naturereignis Unwetter-Soforthilfen beantragen können, dann werden Sie an dieser Stelle aktuelle Informationen finden.

Freigabevermerk

Stand: 14.08.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Landratsamt Heidenheim
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-0
Fax 07321 321-2410