Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landkreis Heidenheim ist bemüht, sein Online-Angebot im Einklang mit § 10 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L-BGG), der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes- Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO) und den technischen Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der Fassung vom 21. Mai 2019 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.landkreis-heidenheim.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

  • Formulare und Dokumente, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
  • Videos haben teilweise keine Untertitel.
  • nur teilweise Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von landkreis-heidenheim.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 3. September 2020 aufgrund eigener Bewertungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 L-BGG-DVO erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 26. März 2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Sie auf unserer Webseite auf Barrieren stoßen oder Kritik an unserer Umsetzung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Schicken Sie dazu bitte eine E-Mail an die kommunale Behindertenbeauftragte des Landkreises Heidenheim.

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon 0711 12339375

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Kontakt

Frau Stefanie Mäckle

Kommunale Behindertenbeauftragte

Felsenstraße 36 (Haus A)
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2464
Fax 07321 321-2420