Heimaufsicht

Als Heimaufsichtsbehörde ist das Landratsamt Heidenheim für die Überwachung stationärer Einrichtungen (PDF) (144 KB) für volljährige Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie für anbieterverantwortete Wohngemeinschaften für volljährige Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf oder Behinderungen im Landkreis Heidenheim zuständig. Rechtliche Grundlage für die Heimaufsicht ist das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG).

Die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen in den Einrichtungen dient dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner und der Sicherung der Qualität der angebotenen und erbrachten Leistungen. Sofern im Rahmen der Überprüfung Mängel festgestellt werden, ergreift die Heimaufsichtsbehörde geeignete Maßnahmen zur Mängelbeseitigung.

Darüber hinaus berät die Heimaufsichtsbehörde Träger und Anbieter sowie Bewohnerinnen und Bewohner dieser Einrichtungen und deren Angehörige und Betreuerinnen oder Betreuer. Die Heimaufsichtsbehörde ist auch für die Entgegennahme von Beschwerden und deren Prüfung zuständig und wirkt gegebenenfalls auf sachgerechte Lösungen hin.

Kontakt

Heimaufsicht
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2239
Fax 07321 321-552400

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