Rechtsaufsicht

Durch die Rechtsaufsicht soll sichergestellt werden, dass die Städte und Gemeinden im Landkreis Heidenheim bei ihrer Aufgabenerfüllung die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Die verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden muss dabei beachtet werden, weshalb die beratende Unterstützung der Städte und Gemeinden eine wichtige Aufgabe im Rahmen der Rechtsaufsicht ist. 

Das Landratsamt Heidenheim übt als zuständige Behörde die Rechtsaufsicht über alle Städte und Gemeinden des Landkreises Heidenheim mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Heidenheim an der Brenz und Giengen an der Brenz aus. Zusätzlich ist das Landratsamt Heidenheim Rechtsaufsichtsbehörde für mehrere Wasser- und Bodenverbände sowie einen Zweckverband im Landkreis.

Konkrete Aufgaben der Rechtsaufsichtsbehörde sind insbesondere:

  • Beratung der Städte und Gemeinden
  • Prüfung der Gesetzmäßigkeit von Satzungen
  • Prüfung der Haushaltssatzungen und Erteilung der gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen
  • Mitwirkung bei Zuschussanträgen
  • Entscheidung über Widersprüche als Widerspruchsbehörde
  • Nachprüfung in Vergabeangelegenheiten
  • Prüfung von Bürgermeister-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen

Kontakt

Kommunalaufsicht
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2205
Fax 07321 321-552300

Zuständigkeit Städte und Gemeinden