Wahlen
Staatliche Wahlen
Im Bereich der staatlichen Wahlen erfüllt der Stabsbereich Kommunalaufsicht als Geschäftsstelle die Aufgaben des Kreiswahlleiters bei der Vorbereitung und Durchführung von Europa- und Landtagswahlen. Diese Aufgaben betreffen im Wesentlichen die Vorbereitung der Wahlen, die Durchführung in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden sowie die Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Landkreis durch den Kreiswahlausschuss.
Für die Wahl zum Deutschen Bundestag bildet der Landkreis Heidenheim gemeinsam mit einem Teil des Ostalbkreises einen Wahlkreis. Die Aufgaben des Kreiswahlleiters in Zusammenhang mit der Bundestagswahl übernimmt bisher der Ostalbkreis.
Kommunalwahlen
Bei den Kommunalwahlen sind die Aufgaben bei der Wahl des Kreistags und bei den übrigen Kommunalwahlen, also den Gemeinderats-, Ortschaftsrats- und Bürgermeisterwahlen, unterschiedlich.
Die Leitung der Wahl des Kreistags hat der Kreiswahlausschuss, dessen Vorsitzender kraft Gesetzes der Landrat ist. Die Erfüllung der Aufgaben, die von der Vorbereitung und Durchführung der Wahl bis zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses reichen, übernimmt im Landratsamt Heidenheim der Stabsbereich Kommunalaufsicht.
Für die Gemeinderats-, Ortschaftsrats- und Bürgermeisterwahlen ist das Landratsamt Heidenheim in seiner Funktion als Rechtsaufsichtsbehörde für die Wahlprüfung zuständig.