Häusliche Gewalt
Opfer von häuslicher Gewalt erhalten Beratung beim Landratsamt Heidenheim, nachdem durch die Polizei ein sogenannter Wohnungsverweis gemäß § 27 a des Polizeigesetzes ausgesprochen wurde.
Die Erstberatungsstelle nimmt nach einer Information über den Sachverhalt durch die Polizei beziehungsweise die zuständige Ordnungsverwaltung Kontakt zum Opfer auf und bietet unter anderem Beratung zu den Themen Wohnungsverweisverfahren und zivilrechtlicher Schutz an. Darüber hinaus erfolgt eine Information, an welche Stellen sich das Opfer wenden kann, um weitergehende Unterstützung – auch finanzieller Art – und Beratung zu erhalten.