Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe hat den gesetzlichen Auftrag, junge Menschen in Jugendstrafverfahren zu begleiten.

Straffällig gewordene jungen Menschen, gemeint sind Jugendliche und Heranwachsende von 14 bis 21 Jahren, sowie deren Familien werden im Laufe des gesamten Strafverfahrens unterstützt und beraten. Vor allem soll die Jugendgerichtshilfe ihr Hauptaugenmerk auf die erzieherischen, sozialen und individuellen Gesichtspunkte der Betroffenen legen und deren Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt näher eruieren. Angesichts dieser Aspekte äußert sich die Jugendgerichtshilfe im entsprechenden gerichtlichen Verfahren zu den Maßnahmen, die ergriffen werden sollen.

Sofern kein Bewährungshelfer und keine Bewährungshelferin eingesetzt wurden, überwacht die Jugendgerichtshilfe außerdem stets die richterlichen Auflagen und Weisungen aus dem Verfahren. Sollte doch ein Bewährungshelfer oder eine Bewährungshelferin hinzugezogen worden sein, so findet eine Kooperation mit diesen statt. Des Weiteren können Jugendliche und Heranwachsende an weitere sozialpädagogische Hilfen (zum Beispiel sozialer Trainingskurs oder Täter-Opfer-Ausgleich) vermittelt werden. Bei Bedarf können sie auch Hilfsangebote direkt aus dem Bereich der Jugendhilfe wahrnehmen.

Kontakt

Jugendgerichtshilfe
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2279
Fax 07321 321-2320