Vorbeugender Brandschutz
Im Gegensatz zum abwehrenden Brandschutz, der von den Feuerwehren betrieben wird, steht der vorbeugende Brandschutz für alle baulichen und organisatorischen Maßnahmen, die die Entstehung und Ausbreitung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken sollen.
Diese Belange sind bereits in der Planungsphase von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen (im Rahmen eines Brandschutzkonzepts) abzuarbeiten und werden – falls erforderlich – im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens durch brandschutztechnische Forderungen ergänzt.