Geothermie

Zum Heizen und Kühlen von Gebäuden können regenerative Energien genutzt werden. Eine Form davon ist die Erdwärme (Geothermie). Im Landkreis Heidenheim ist die Nutzung der Geothermie jedoch stark eingeschränkt, da über 90 Prozent der Flächen in Wasserschutzgebieten liegen. Der Eingriff in den Untergrund stellt eine Gefährdung für das Grund- und Trinkwasser dar und ist daher durch besondere Ge- und Verbote geregelt. Tiefenbohrungen, zum Beispiel für Erdwärmesonden sind grundsätzlich nicht zulässig.

Erdflächenkollektoren

Erdflächenkollektoren, bei denen die Energie dem Erdreich oberflächennah entzogen wird, dürfen in Wasserschutzgebieten unter bestimmten Voraussetzungen betrieben werden, sind aber anzeigepflichtig (Anzeige Errichtung und Betrieb einer Erdwärmekollektoranlage (PDF) (782 KB)). Werden sie mit einer wassergefährdenden Flüssigkeit oder einem Gasgemisch betrieben, muss unterhalb des Kollektors eine dichtende Bodenschicht gegenüber dem genutzten Grundwasserleiter vorhanden sein. Das flächige Vorhandensein von Dichtschichten ist durch einen Baugrundgutachter zu bestätigen. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zur Nutzung der Erdwärme mit Erdwärmekollektoren des Umweltministeriums Baden-Württemberg.

Grundwasserwärmepumpen

Grundwasserwärmepumpen sind nach den Empfehlungen des Leitfadens zur Nutzung von Erdwärme mit Grundwasserwärmepumpen des Umweltministeriums Baden-Württemberg in Wasserschutzgebieten grundsätzlich nicht zulässig.

Kontakt

Herr Thomas Stolz
Alte Ulmer Straße 2
89522 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-1315
Fax 07321 321-1303

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