Kreisjugendreferat

Das Kreisjugendreferat ist eine beratende Serviceeinheit für Akteurinnen und Akteure in der Jugendarbeit sowie zuständige Stelle zur Planung und Weiterentwicklung von Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Landkreis Heidenheim gemäß SGBVIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Konkret bezieht sich die Beratung und Förderung auf die Jugendarbeit/offene Jugendarbeit nach §11 SGB VIII und die Vernetzung und Förderung der verbandlichen Jugendarbeit nach §12 SGB VIII.

Weitere Aufgaben sind die politische Vertretung von Jugendthemen, die Förderung außerschulischer Jugendbildung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen am gesellschaftlichen Leben, sowie die strukturelle Förderung des Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis.

Zur Förderung des Kinder- und Jugendschutzes wird durch das Bundeskinderschutzgesetz in Verbindung mit § 72a SGB VIII die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis bei Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten – und zwar nicht nur hauptamtlich, sondern auch im Rahmen einer ehren- und nebenamtlichen Betreuung und Begleitung – ermöglicht. Damit soll verhindert werden, dass Kinder und Jugendliche durch Betreuerinnen und Betreuer gefährdet werden, die wegen einer Sexualstraftat verurteilt worden sind. Das Landratsamt Heidenheim hat hierzu eine umfassende Handlungsempfehlung (PDF) (2,3 MB) erstellt.

Kontakt

Frau Katharina Bamann
Felsenstraße 36 (Haus C)
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2317
Fax 07321 321-2320

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