Erlaubnispflichtige Anlage nach § 18 BetrSichV - Erlaubnis beantragen

Erlaubnispflichtige Anlage nach § 18 BetrSichV - Erlaubnis beantragen

Für die Errichtung und den Betrieb bestimmter Anlagen sowie die Änderungen der Bauart oder Betriebsweise, welche die Sicherheit der Anlage beeinflussen, wird eine Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigt.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Es muss sich um eine erlaubnispflichtige Anlage gemäß § 18 Absatz 1 BetrSichV handeln.
  • Die Anlage muss den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung (bezüglich Brand- und Explosionsschutz) entsprechen.
  • Die sicherheitstechnischen Maßnahmen müssen für die Anlage geeignet sein.
  • Die Anlage muss durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft sein.

Verfahrensablauf

Sie können die Erlaubnis schriftlich oder elektronisch über das Serviceportal beantragen. Ein Antrag auf Teilerlaubnis ist möglich.

Fristen

Die Behörde hat innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang über den Antrag zu entscheiden. In begründeten Fällen kann die Frist verlängert werden.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Antragsunterlagen sind je nach Art der Anlage unterschiedlich. Welche Unterlagen für Ihren Antrag erforderlich sind, können Sie den "Erläuterungen und Hinweise des LASI LV 49" entnehmen. In jedem Fall ist der Prüfbericht einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) erforderlich

Kosten

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Gebührenverordnung des Landratssamtes Heidenheim. Dort ist festgelegt, wie sich die Gebühr für Ihren Antrag berechnet.

Hinweise

Die Erlaubnis kann beschränkt, befristet, unter Bedingungen erteilt sowie mit Auflagen verbunden werden. Die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen ist zulässig.

Freigabevermerk

Stand: 15.12.2022

Verantwortlich: Landratsamt Heidenheim

Kontakt

Immissionsschutz
Alte Ulmer Straße 2
89522 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-1325
Fax 07321 321-1320