Klimamobilitätsplan für den Landkreis Heidenheim

Ein Klimamobilitätsplan ist ein Instrument zur klimaschutzorientierten Verkehrsplanung unter Berücksichtigung der Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft. Ziel hierbei ist es, die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 2010 zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, werden alle im Landkreis Heidenheim relevanten Verkehrsmittel (u. a. Kfz-Verkehr, ÖPNV und Radverkehr) gebündelt betrachtet und daraus Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen entwickelt. Rechtlich verankert ist das Instrument des Klimamobilitätsplans in § 28 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg.

Vorbereitungsplanung des Klimamobilitätsplans

Der Landkreis Heidenheim befindet sich derzeit in der Vorbereitungsphase zur Erstellung eines Klimamobilitätsplans. Diese Phase umfasst neben der Datenerhebung insbesondere die Erstellung eines intermodalen Verkehrsmodells. Ein intermodales Verkehrsmodell simuliert verschiedene Verkehrsszenarien mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln mit dem Ziel, die CO2-Reduktion bis zum Jahr 2030 erreichbar zu machen, und ist Grundlage für den späteren Klimamobilitätsplan. Das Verkehrsmodell wird voraussichtlich Ende 2025 fertiggestellt sein, sodass nach einem entsprechenden Beschluss des Kreistags mit der Erstellung des Klimamobilitätsplans im Jahr 2026 begonnen werden könnte.

Um den vielfältigen Mobilitätsbedürfnissen der Menschen im Landkreis Heidenheim gerecht zu werden, wird begleitend zur Erstellung des Klimamobilitätsplans die Öffentlichkeit über verschiedene Formate an der Erarbeitung des Plans beteiligt werden. Über die entsprechenden Formate und Termine wird das Landratsamt rechtzeitig informieren.

Im Rahmen der Vorbereitung des Klimamobilitätsplans wurde vom 17. September bis 10. Oktober 2024 eine Mobilitätsbefragung im Landkreis durchgeführt. Mithilfe der Befragung wurde das Mobilitätsverhalten und die Verkehrsmittelwahl der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises erfasst. Aus den gesammelten Erkenntnissen sollen mögliche Maßnahmenbereiche abgeleitet werden. Bei der Befragung wurden auch Meinungen und Einschätzungen zu Mobilitätsthemen geäußert, aus denen sich ein Meinungsbild zur Mobilität im Landkreis ergibt.

Zusammenarbeit mit den Kommunen
 

Die Vorbereitungsplanung sowie später die Erstellung des Klimamobilitätsplans erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen des Landkreises Heidenheim. Alle 11 Kreiskommunen haben eine Absichtserklärung unterzeichnet, den Landkreis beim Prozess des Klimamobilitätsplans zu unterstützen. Diese Kommunen erhalten für die Umsetzung von Maßnahmen, die im Klimamobilitätsplan enthalten sind, eine erhöhte Förderquote von bis zu 75 % durch das Land (gemäß Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)).

Kontakt

Frau Linda Beer
Felsenstraße 36 (Haus A)
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2719

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zum Klimamobilitätsplan finden Sie unter:

Logo Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Die Vorbereitungsplanung des Klimamobilitätsplans wird vom Land Baden-Württemberg gefördert.