Datenschutz
Die behördliche Datenschutzbeauftragte des Landratsamtes Heidenheim berät und unterstützt die Landkreisverwaltung bei der Anwendung und Umsetzung der Datenschutzvorschriften. Hierzu zählen insbesondere die
- Unterrichtung und Beratung der Verwaltungsleitung und der Beschäftigten hinsichtlich ihrer Pflichten nach den Datenschutzvorschriften,
- die Prüfung und Überwachung der Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und weiterer Datenschutzvorschriften einschließlich Berichterstattung an die Verwaltungsleitung,
- die Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten,
- die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde (Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit).
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.