Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen

Private und kommunale Waldbesitzer können für verschiedene forstliche Maßnahmen eine Zuwendung beantragen. Hier kommen Mittel des Landes, des Bundes und der Europäischen Union zum Einsatz.

Richtlinie nachhaltige Waldwirtschaft

Ziel der Förderung ist es, die Waldbesitzenden dabei zu unterstützen, stabile und standortsgerechte Waldbestände zu erhalten. Die Waldbesitzenden können sich von den örtlich zuständigen Revierleitenden beraten lassen.

Um die Zuwendung zu beantragen, benötigen die Waldbesitzenden eine Unternehmernummer, die beim Fachbereich Landwirtschaft beantragt werden kann. Der Förderantrag kann entweder im Internet oder über den Fachbereich Wald und Naturschutz bezogen werden.

Kontakt

Beratung und Betreuung im Kommunal- und Privatwald
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-1371

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