Fachbereich Wald und Naturschutz
Der Fachbereich Wald und Naturschutz im Landratsamt Heidenheim bearbeitet vielfältige hoheitliche Aufgaben, berät Bürger sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und erbringt wichtige Wirtschaftsleistungen. Als Teil der unteren Verwaltungsbehörde ist er untere Forstbehörde und untere Naturschutzbehörde.
Die untere Forstbehörde ist im Landkreis Heidenheim für alle Waldbesitzarten hoheitlich zuständig und stellt somit die Umsetzung der Regelungen des Landeswaldgesetzes sicher. Eine weitere Hauptaufgabe stellt zudem die Betreuung des Kommunalwaldes durch die Ausübung des forstlichen Revierdienstes dar, wie auch die Beratung und fallweise Betreuung der Privatwaldbesitzer. Weitere Aufgabenfelder sind Waldpädagogik, Umweltbildung und der Waldnaturschutz.
Der Staatswald ist aus dem Landratsamt ausgegliedert und wird seit der Umsetzung der Forstneuorganisation zum 01.01.2020 von der Anstalt öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg (ForstBW AöR) bewirtschaftet.
Die untere Naturschutzbehörde ist zuständig für die Umsetzung des Bundes- und Landesnaturschutzgesetzes. Ziel ist es, Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten und zu entwickeln. Dabei werden die Aufgabengebiete immer vielfältiger und komplexer. Unterstützt wird die Behörde von ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten (PDF) (439 KB), die fachlich beraten und Stellungnahmen zu Eingriffen in Natur und Landschaft erstellen.
Der Fachbereich Wald und Naturschutz bietet Ihnen Informationen, Beratung und Dienstleistungen zu folgenden Themen:
Naturschutz und Landschaftspflege
Naturschutzrechtliche Genehmigungen
- Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung und Befreiung beantragen
- Baumfällgenehmigung beantragen
- Erdaufschüttung, Erdauffüllung oder Abgrabung - Genehmigung beantragen
- Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope, geschützte Landschaftsbestandteile - naturschutzrechtliche Befreiung oder Ausnahme beantragen