Gleichstellung von Frauen und Männern
Grundlage und Arbeitsauftrag bildet Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes, wonach der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken soll. § 24 des Chancengleichheitsgesetzes für Baden-Württemberg weist den Landkreisen die Verwirklichung dieses Verfassungsgebots als kommunale Aufgabe zu und verpflichtet sie, eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Im Landratsamt Heidenheim ist dieser Arbeitsauftrag auf zwei Personen verteilt. Die internen Aufgaben nimmt Jennifer Stegmaier, stellvertretende Leiterin des Stabsbereichs Personal, wahr. Die externen Aufgaben sind bei der Gleichstellungsbeauftragten Susanne Dandl angesiedelt. Sie vertritt also die Interessen von Frauen und Männern zu gleichstellungsrelevanten Themen außerhalb der Landkreisverwaltung. Die Gleichstellungsbeauftragte informiert, berät, unterstützt und vermittelt in allen Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern. Sie zeigt vorhandene Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts in verschiedenen Lebensbereichen und gesellschaftlichen Zusammenhängen auf und wirkt aktiv auf Veränderungen hin.
Instrumente zur Erreichung der Zielsetzung bilden Maßnahmen der Frauenförderung und die Strategie Gender Mainstreaming. Gender Mainstreaming bedeutet, die unterschiedlichen Bedürfnisse, Interessen und Lebenssituationen von Frauen und Männern im Vorfeld von politischen Entscheidungen und im Verwaltungshandeln regelmäßig einzubeziehen.
Melden Sie sich bei der Gleichstellungsbeauftragten:
- Wenn Sie sich aufgrund Ihres Geschlechts oder Ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt oder diskriminiert fühlen.
- Wenn Sie Information und Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte wünschen.
- Wenn Sie von Gewalt bedroht oder betroffen sind.
- Wenn Sie eine Veranstaltung oder ein Projekt gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten durchführen möchten.
- Wenn Sie die Gleichstellungsbeauftragte zu einem bestimmten Thema als Rednerin einladen möchten.
Chancengleichheit im Erwerbsleben
Frauen verdienten im Jahr 2018 im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer, obwohl sie inzwischen über die formal höheren Qualifikationen verfügen. Auf diesen Umstand wird bereits seit dem Jahr 2009 mit dem jährlich stattfindenden Equal Pay Day hingewiesen. Mehr dazu unter www.equalpayday.de. Sie werden im Beruf seltener gefördert, sind in Führungspositionen und Aufsichtsräten deutlich unterrepräsentiert und häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen.
Oftmals verhindern vorhandene Rahmenbedingungen eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine tatsächliche Chancengleichheit im Beruf. Außerhalb der Landkreisverwaltung hat die Gleichstellungsbeauftragte hier nur geringen tatsächlichen Einfluss. Sie kann aber Probleme aufzeigen und benennen und damit zum Abbau der ungleichen Chancen beitragen. So kann etwa ein in jüngeren Jahren verlockender Minijob im Alter Armut bedeuten oder durch eine falsche Weichenstellung bei der Berufswahl der Weg in typische Frauenberufe ohne Aufstiegsmöglichkeiten mit entsprechend schlechter Entlohnung führen. Einen Baustein zur Verbreiterung des Berufswahlverhaltens von Mädchen und jungen Frauen bietet der Girls‘Day. Dieser wird im Landkreis Heidenheim seit 2002 von der Gleichstellungsbeauftragten koordiniert, seit 2010 zusätzlich auch der am gleichen Tag stattfindende Boys‘Day. Mehr dazu unter www.girlsday.de und www.boysday.de.
Umfangreiche Informationen zum Themenbereich Chancengleichheit im Erwerbsleben können auch bei der Kontaktstelle Frau und Beruf.
Frauen und die Politik
Frauen stellen mehr als die Hälfte der Gesamtbevölkerung. Sie tragen Verantwortung in vielen Bereichen des täglichen Lebens, in der Familie, im Beruf, in der Kirche, in Vereinen, Kindergärten, Schulen und vielen anderen Einrichtungen und Institutionen.
Sie betrachten ihr Lebensumfeld aus ihren vielfältigen, eigenen Erfahrungen. Diese Erfahrungen, das Wissen und die Kompetenz von Frauen müssen mehr als bisher bei politischen Entscheidungen mit einfließen. Demokratie braucht Frauen und Männer. Frauen sind auf allen Ebenen der Politik aber nach wie vor eine Minderheit. Bei den jeweils letzten Wahlen erreichten sie folgende prozentuale Stimmenanteile: Im Bundestag betrug die Frauenquote nur 31,3 Prozent, im Landtag Baden-Württemberg lag sie mit 24,5 Prozent auf dem letzten Platz im Vergleich aller Bundesländer und in den Gemeinderäten in Baden-Württemberg lag der Durchschnitt bei 26,8 Prozent, in den Kreistagen bei 22,4 Prozent. Auf dem drittletzten Platz befindet sich der Kreistag im Landkreis Heidenheim mit 13 Prozent.
Für neu gewählte und bereits aktive Kommunalpolitikerinnen werden bei Bedarf Seminare angeboten mit denen die Sozial- und Methodenkompetenz gestärkt werden soll. Zur Vernetzung dient der Treffpunkt Kommunalpolitik, der für alle Kommunalpolitikerinnen über Gemeinde- und Parteigrenzen hinweg offen ist und zweimal im Jahr stattfindet.
Mädchen und Jungen
Mädchen sind anders – Jungen auch! Die Rollenvielfalt unter den Mädchen und unter den Jungen ist heute ebenso groß wie die Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen.
Trotz aller Verschiedenheit in der eigenen Geschlechtergruppe, unterliegen beide Geschlechter aber auch heute noch geschlechtsspezifischen Rollenvorstellungen und sie bewegen sich in wesentlichen Lebensbereichen in unterschiedlichen Welten. Geschlecht, darauf weisen verschiedene Studien hin, hat große Bedeutung für die Lebenslagen von Mädchen und Jungen, nicht zuletzt auch im Bildungsbereich.
Mehr dazu unter www.lag-maedchenpolitik-bw.de und www.lag-jungenarbeit.de.
Schutz vor Gewalt und Diskriminierung
Ein Arbeitsschwerpunkt befasst sich mit der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, insbesondere von häuslicher Gewalt. Aber auch Zwangsheirat und Zwangsprostitution sowie die Darstellung der Geschlechter in den Medien gehören zu diesem Arbeitsfeld.
Im Landkreis Heidenheim existiert seit 1997 der Arbeitskreis gegen Gewalt in Familie, Beruf und Öffentlichkeit unter dem Vorsitz der Gleichstellungsbeauftragten. Verschiedene Institutionen und Beratungsstellen aus dem polizeilich-juristischen und sozialen Bereich arbeiten dort gemeinsam an einer wirkungsvollen Gewaltprävention und Gewaltintervention.
Ziele sind der Abbau und die Verhinderung von häuslicher Gewalt. Durch eine zeitnahe Beratung für die Opfer von häuslicher Gewalt aber auch die Forderung nach einem solchen Angebot für die Täter, soll die Gewaltspirale durchbrochen werden. Ein besonderes Augenmerk gilt in diesem Kontext den besonderen Problemen der betroffenen Kinder. Im Landkreis Heidenheim wird der Soziale Dienst immer informiert, auch wenn Kinder als Opfer und Zeugen häuslicher Gewalt während eines Vorfalls nicht anwesend aber in der Wohnung gemeldet sind. Diese Vorgehensweise basiert auf den Erfahrungen, dass häusliche Gewalt in der Regel kein einmaliger Ausrutscher ist, sondern über einen längeren Zeitraum Bestandteil der Beziehung der Erwachsenen ist. Die Kinder erhalten ein eigenes Beratungsangebot durch die Fachkräfte der Erziehungsberatungsstelle.
Über den Ablauf des Wohnungsverweisverfahrens und die Beratungsangebote im Landkreis Heidenheim informiert eine Broschüre des Arbeitskreises, die in acht Sprachen aufgelegt wurde und jederzeit bei der Gleichstellungsbeauftragten angefordert werden kann.
Weitere Informationen zum Thema Gewalt vor allem auch in verschiedensten Sprachen gibt es unter www.hilfetelefon.de.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ist Mitglied im Regionalbündnis Baden-Württemberg gegen Zwangsprostitution. Dieses Bündnis macht Menschenrechtsverletzungen sichtbar, bekämpft die Bagatellisierung von Gewalt in diesem Bereich und unterstützt bundesweite Kampagnen und Initiativen gegen Zwangsprostitution. Mehr unter www.sisters-ev.de und www.rotlichtaus.de.
Zwangsverheiratung von jungen Migrantinnen und Migranten ist auch in unserem Landkreis ein Thema. Eine Ehe darf nur im freien und vollen Einverständnis der künftigen Ehegatten geschlossen werden, heißt es im Artikel 16 Absatz 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, der für alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen gilt. Zwangsheirat ist also eindeutig eine Verletzung der Menschenrechte und sie trifft hauptsächlich junge, oft noch minderjährige Mädchen und Frauen. Sie finden in der Gleichstellungsbeauftragten eine erste Ansprechperson und können von ihr Informationsmaterial erhalten und an die entsprechenden Fachberatungsstellen weiter verwiesen werden. Mehr unter: www.zwangsheirat.de.
Anlässlich des Internationalen Gedenktags „Nein zu Gewalt an Frauen“ hat Terre des femmes eine Fahnenaktion entwickelt, die mit wechselnden Schwerpunkten auf die vielfältigen Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam macht. Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt diese Aktion seit Beginn, jeweils am 25. November werden die Fahnen als sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Frauen flächendeckend vor vielen öffentlichen Gebäuden im Landkreis Heidenheim gehisst. Mehr unter: www.frauenrechte.de.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Mitglied des Arbeitskreises gegen sexuelle und körperliche Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Landkreis Heidenheim. Mehr unter: www.arbeitskreis-heidenheim.de.
Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich dafür ein, dass die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung beendet wird. Sie möchte erste Ansprechperson für Betroffene sein und über die außerhalb des Landkreises vorhandenen Beratungsstrukturen informieren. Weiterführende Infos zu diesem Thema gibt es bei folgenden Institutionen:
Vernetzung
Um geschlechterrelevante Themen vermehrt in die Diskussion zu bringen oder Veränderungsprozesse zugunsten von Frauen und Mädchen voranzubringen, reicht es nicht, sich als einzelne Frau oder in kleinen Gruppen mit Aspekten der Frauenfrage oder der Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern zu beschäftigen.
Diese Frauen oder Frauengruppen in und außerhalb von Institutionen und Organisationen zu vernetzen, ist eine der wichtigsten Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten. So existiert schon seit vielen Jahren der Arbeitskreis der Beauftragten für Chancengleichheit an Schulen und Behörden oder das Familiennetzwerk. Beide Gruppen treffen sich zwei Mal im Jahr unter der Regie der Gleichstellungsbeauftragten und tauschen ihre Erfahrungen aus.
Aber auch die Gleichstellungsbeauftragte selbst ist auf regionaler Ebene in der Arbeitsgemeinschaft der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Ostwürttemberg organisiert bzw. auf Landesebene in der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen-und Gleichstellungsbeauftragter in Baden Württemberg www.frauenbeauftragte-ba-wue.de oder auf Bundesebene in der Bundesarbeitsgemeinschaft www.frauenbeauftragte.org.
Weitere Informationen dazu bieten folgende Institutionen:
Frauengesundheit
Das gleichstellungspolitische Ziel in diesem Arbeitsfeld ist die Gewährleistung des gleichen Zugangs zu gesellschaftlichen Ressourcen wie Arbeit und Bildung für Migrantinnen und Migranten. Dabei müssen insbesondere die zugeschriebenen Rollen für Frauen und Männer im kulturellen Kontext betrachtet und aus dieser Betrachtung heraus Maßnahmen konzipiert werden, die möglicherweise vorhandene Konflikte zwischen gleichstellungspolitischen Zielen und soziokulturellen Normen benennen und durch geeignete Maßnahmen überwinden helfen. Als konkrete Maßnahme in diesem Arbeitsfeld kommen z. B. alle Maßnahmen zur Erweiterung der Sprachkompetenz von Müttern oder die Schulung von Dozentinnen und Dozenten der Integrationskurse in Betracht.
Frauenhandbuch
Das Frauenhandbuch soll aufzeigen, in welcher Vielfalt Frauen einen Beitrag zum Leben im Landkreis Heidenheim leisten und ist mehr als nur eine Adressliste.
Es ist in folgende Themengebiete unterteilt:
- Arbeit
- Erwachsenenbildung
- Familie und Partnerschaft
- Gesundheit
- Gewalt
- Kirche
- Mädchen und Jungen
- Migrantinnen und Migranten
- Netzwerke
- Beratung und Recht
- Seniorinnen und Senioren
- Dienstleistungen des Landkreises Heidenheim
- Telefonnummern für Notfälle.
Das Frauenhandbuch (PDF) (622 KB) wird laufend aktualisiert, dennoch kann es keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Wenn Sie finden, dass Ihr eigenes Angebot in das Frauenhandbuch aufgenommen werden sollte oder Sie mitteilen möchten, dass im Frauenhandbuch falsche oder unvollständige Angaben enthalten sind, dann wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte Susanne Dandl.