Veranstaltungen im Wald

Veranstaltungen im Wald

Der Wald bietet unzähligen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum. Zudem gewinnen wir unser heimisches Holz daraus. Ob allein oder in der Gruppe, für viele Menschen ist der Wald ein wichtiger Ort der Erholung und Freizeitgestaltung. Zu diesem Zweck ist auch jeder berechtigt, den Wald frei zu betreten.

Einschränkungen gibt es im Fall organisierter Veranstaltungen. Diese müssen von der Forstbehörde genehmigt werden (§ 37 Abs. 2 Landeswaldgesetz), damit eine Beeinträchtigung der Lebensgemeinschaft Wald, der Waldbewirtschaftung oder der Erholung anderer Waldbesucher ausgeschlossen werden kann. Eine organisierte Veranstaltung liegt z. B. dann vor, wenn eine höhere Teilnehmerzahl zu erwarten ist, die Intensität der Nutzung das normale freizeitmäßige Maß übersteigt oder die Veranstaltung einen kommerziellen Charakter aufweist. Beispielsweise fallen Sportveranstaltungen, Feste sowie Kurse privater Anbieter darunter.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Eine organisierte Veranstaltung im Wald setzt neben der Genehmigung der Forstbehörde immer auch die privatrechtliche Erlaubnis/Gestattung der betroffenen Waldbesitzer voraus. Der Waldbesitzer kann für seine Gestattung ein Entgelt verlangen.

Die Genehmigung kann erst erteilt werden, wenn die Zustimmung des Waldbesitzers vorliegt.

Notwendige Angaben:

  • Art der Veranstaltung
  • Datum und Uhrzeit
  • Ort und Route in einer Karte markiert (am besten digital)
  • Teilnehmerzahl
  • Markierung oder Streckensperrungen notwendig
  • Versorgungsstände
  • Startgeld pro Teilnehmer
  • Werden für die Vorbereitung Waldwege mit dem PKW befahren

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Veranstaltung planen, für die Sie eine Genehmigung benötigen, beantragen Sie diese mit dem hierfür vorhandenen Antragsformular/Onlineantrag beim Kreisforstamt des Landratsamtes Heidenheim.

Fristen

Bitte stellen Sie den Genehmigungsantrag so, dass wir ihn bis zum geplanten Beginn Ihrer Veranstaltung prüfen und die Genehmigung erteilen können. Daher empfehlen wir Ihnen, ihren Antrag spätestens 6 Wochen vor dem Termin oder der Veröffentlichung der geplanten Veranstaltung vorzulegen, da wir unter Umständen naturschutzrechtliche Belange prüfen und gegebenenfalls Stellungnahmen von anderen Behörden einholen müssen.

Erforderliche Unterlagen

  • Genehmigung der Forstbehörde
  • Erlaubnis/Gestattung der betroffenen Waldbesitzer

Kosten

Die Gebühren regeln sich nach der kommunalen Gebührenverordnung.

Hinweise

Wann gilt eine Veranstaltung als organisiert im Sinne des LWaldG?

  • Wenn eine gewerbliche bzw. kommerzielle Absicht besteht.
  • Wenn es sich um keinen geschlossenen Teilnehmerkreis handelt und die Teilnehmerzahl eine überschaubare Größe übersteigt.
  • Wenn die Forstbetreibe in ihrer Arbeit beeinträchtigt werden könnten.
  • Wenn andere Erholungssuchende (Waldbesucherin/Waldbesucher) beeinträchtigt werden könnten.
  • Wenn das Ökosystem bzw. der Lebensraum Wald beeinträchtigt werden könnte (z. B. Störungen von Wildtieren, Schädigung von Biotopen).
  • Wenn die Veranstaltung öffentlich beworben wird.
  • Wenn die Veranstaltung dem Sammeln von Walderzeugnissen dient (z. B. Pilzen).

Freigabevermerk

Gesamtverantwortung Landratsamt Heidenheim.

08.08.2023

Kontakt

Beratung und Betreuung im Kommunal- und Privatwald
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-1371