Europäischer Sozialfonds im Landkreis: Mittelausschreibung für 2027
Mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) sollen die soziale Teilhabe gefördert und die Beschäftigungschancen verbessert werden. In der aktuellen Förderperiode stehen dem Landkreis Heidenheim für das Jahr 2027 im Rahmen der regionalisierten Förderung für Projekte ungebundene Mittel in Höhe von 165.000 Euro zur Verfügung.
Mit der ESF-Arbeitsmarktstrategie für das Jahr 2027 hat der regionale Arbeitskreis Ziele und Zielgruppen festgelegt. Demnach können Projekte zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen, sowie weitere potentiell benachteiligte Zielgruppen, gefördert werden.
Als Zielgruppe wurden folgende Personengruppen festgelegt: Langzeitarbeitslose, arbeitslose Personen über 55 Jahre, insbesondere Frauen, Arbeitslose ohne abgeschlossene Berufsausbildung, ausländische Arbeitslose, insbesondere Frauen, benachteiligte junge Menschen, die von den Regelsystemen nicht mehr erreicht werden oder bei denen die Gefahr besteht, dass sie von den Regelsystemen nicht mehr erreicht werden sowie männliche Schüler mit Migrationshintergrund.
Für die Förderung im Rahmen des ESF gilt der Grundsatz, dass die Querschnittsziele Gleichstellung von Männern und Frauen, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit unterstützt werden müssen. Ebenso ist ein hoher Innovationsgehalt der Maßnahmen gewünscht.
Projektförderanträge können bis spätestens 1. Juni 2026 (Ausschlussfrist) eingereicht werden. Weitere Informationen zur ESF-Antragstellung sind unter www.esf-bw.de und im ausführlichen Förderaufruf unter www.landkreis-heidenheim.de/esf („unter Publikationen“) zu finden. Außerdem steht Stephanie Geiger, Geschäftsstelle des Europäischen Sozialfonds im Landratsamt Heidenheim, unter Tel. 07321 321-2563 bei Fragen zur Verfügung.
40/2026

