Der Pflegestützpunkt informiert: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2
Flexibles Budget zur Entlastung
Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 steht für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Budget von jährlich 3.539 Euro zur Verfügung. Dieses kann flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden, um die häusliche Pflege zu erleichtern und pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen – beispielsweise bei Urlaub, Krankheit oder anderen Verhinderungsgründen.
Die Verhinderungspflege ermöglicht es, die Pflege stunden- oder tageweise in der eigenen Häuslichkeit durch eine Ersatzperson übernehmen zu lassen. Hierfür kommen sowohl ambulante Pflegedienste als auch Privatpersonen wie Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder infrage. Voraussetzung für den Anspruch auf Verhinderungspflege ist, dass bei der Pflegekasse vorher eine Pflegeperson angegeben wurde.
Bei tageweiser Inanspruchnahme wird das Pflegegeld zu 50 % weitergezahlt. Bei stundenweiser Nutzung unter 8 Stunden täglich bleibt der Anspruch auf Pflegegeld in voller Höhe bestehen. Wird die Ersatzpflege durch Personen sichergestellt, die mit dem/der Pflegebedürftigen bis zum 2. Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit in häuslicher Gemeinschaft leben, wird die Verhinderungspflege höchstens in Höhe des 2-fachen Pflegegeldanspruchs gewährt. Zusätzlich können nachgewiesene Aufwendungen der Ersatz-Pflegeperson (z. B. Verdienstausfall, Fahrtkosten) bis zur Höhe des Gesamtbudgets erstattet werden. Die Verhinderungspflege kann auch rückwirkend für das vergangene Jahr abgerechnet werden.
Die Kurzzeitpflege wird in einer stationären Einrichtung erbracht. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Während des Aufenthalts in der Kurzzeitpflege wird das zuvor bezogene Pflegegeld zu 50 % weitergezahlt.
Pflegestützpunkt Landkreis Heidenheim:
Veronika Bruckner, Christel Krell
Telefon: 07321/321-2473 oder 07321/321-2424
E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-heidenheim.de
Schnaitheimerstr. 12, 89520 Heidenheim
51/2026

