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Infektionsschutz und Hygiene
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2600
Fax 07321 321-2640

Weiterführende Links

Weitergehende Informationen zum Thema Impfen und Impfkalender bietet das Robert Koch-Institut.

Schutzimpfungen

Impfungen bieten einen Schutz vor bestimmten Infektionskrankheiten und gehören zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen. Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut erstellt jährlich Impfempfehlungen, eine Impfpflicht gibt es mit Ausnahme der Impfung besonderer Personengruppen zum Schutz vor Masern nicht.

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Um die Durchimpfungsrate zu steigern, ist im Jahr 2020 in Deutschland das Masernschutzgesetz in Kraft getreten.

Die Nachweispflicht gilt für alle nach 1970 geborenen Personen, die mindestens ein Jahr alt sind und

  • die in einer Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 Nummer 1 bis 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) betreut werden (Kindertageseinrichtungen und Horte, bestimmte Formen der Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden).
  • die bereits vier Wochen
    a) in Kinderheimen betreut werden (Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 Nummer 4 IfSG) oder
    b) in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind (Einrichtung nach § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG, insbesondere Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge).
  • die in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen (Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 IfSG) sowie in den oben unter Nummer 1 und 2 genannten Einrichtungen tätig sind.

Erfasst sind alle Personen, die in diesen Einrichtungen tätig sind, auch wenn diese keinen direkten Kontakt zu Patienten haben. Patienten selbst sind nicht erfasst. Auch für ehrenamtlich Tätige und Praktikanten gilt die Nachweispflicht.

Ab dem 1. März 2020 müssen zunächst nur diejenigen einen Nachweis erbringen, die neu in eine der betroffenen Einrichtungen aufgenommen oder eingestellt werden möchten und nach 1970 geboren sind. Alle Personen, die nach 1970 geboren sind und die am 1. März 2020 bereits in den betroffenen Einrichtungen betreut werden oder tätig sind, müssen bis zum 31. Juli 2021 einen Nachweis vorlegen.

Telefonische Beratung

Der Fachbereich Gesundheit bietet eine Beratung zu allen empfohlenen Impfungen.
Nach Terminabsprache sind auch eine persönliche Beratung und eine Überprüfung des Impfpasses auf fehlende Impfungen möglich.

Kosten

Die Kosten für empfohlene Impfungen übernehmen die Krankenkassen. Reiseimpfungen werden im Allgemeinen nicht von der Krankenkasse bezahlt.