Kontakt

Herr Kurt Jooß
Alte Ulmer Straße 2
89522 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-1331
Fax 07321 321-1320

Antrag auf Bewilligung der Verlängerung der täglichen Arbeitszeit

Um Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten durch zu lange Arbeitszeiten oder zu kurze Ruhezeiten zu verhindern, sind im Arbeitszeitgesetz maximale tägliche oder wöchentliche Arbeitszeiten, einzuhaltende Ruhezeiten sowie Pausenregelungen festgelegt. Ebenso sind dort Anforderungen und Bedingungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen definiert.

Voraussetzungen

Die geplante Ausnahme ist rechtzeitig bei der Gewerbeaufsicht zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Die Rahmengebühr ist abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Anzahl der Sonn- und Feiertage beziehungsweise der Dauer der Befristung.

Rechtsgrundlage

§ 3 ArbZG