Abfall - Informationen und Hinweise
Jede Bürgerin, jeder Bürger und jeder Betrieb ist verpflichtet, seine Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Fachbereich Bau, Umwelt und Gewerbeaufsicht überwacht als untere Abfallbehörde die verschiedenen Abfallströme, insbesondere die Entsorgung und den Transport. Auch die ordnungsgemäße Beseitigung von unerlaubten Abfallentsorgungen und die sich daraus ergebende Einleitung von Bußgeldverfahren gehört zu den Aufgaben.
Das Kreisabfallwirtschaftsgesetz (KrWG) hebt die Bedeutung der Abfälle als zukünftige Rohstoffe hervor. Für Maßnahmen der Vermeidung und Abfallbewirtschaftung ist eine eindeutige Rangfolge festgelegt, die 5-stufige Abfallhierarchie:
- Vermeidung
- Vorbereitung zur Wiederverwendung
- Recycling
- sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
- Beseitigung
Seit Inkrafttreten des KrWG gelten unter anderem folgende Bestimmungen:
- Anzeigepflicht für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen (§ 18 KrWG)
- Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG
- Anzeigepflicht der Tätigkeit aller Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen am jeweiligen Hauptsitz (§ 53 KrWG)
- Kennzeichnungspflicht mit A-Schildern für Fahrzeuge, mit denen Abfälle transportiert werden, wurde ausgeweitet (§ 55 KrWG).
Dabei gilt, dass folgende Abfälle von „klassischen“ gewerblichen/gemeinnützigen Sammlungen ausgeschlossen sind:
- Abfälle zur Beseitigung (zum Beispiel Hausmüll)
- gemischte Abfälle (zum Beispiel Sperrmüll)
- gefährliche Abfälle (zum Beispiel Elektrogeräte, Weißgeräte, Autobatterien und Batterien)
Zur Sicherstellung einer hochwertigen Verwertung werden zum Beispiel Elektrogeräte getrennt vom Siedlungsabfall erfasst. Hierfür stehen für Privatpersonen bei den entsprechenden Sammelstellen des Kreisabfallwirtschaftsbetriebs Heidenheim separate Sammelsysteme zur Verfügung. Daneben dürfen auch Vertreiber und Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten Altgeräte von Privatpersonen sammeln. Andere (wie zum Beispiel Vereine, Verbände, gewerbliche Sammler) dürfen dies nur im Auftrag von oder in Kooperation mit den bereits genannten Beteiligten.
Für zahlreiche „Stoffströme“ gibt es umfangreiche Vorschriften, wie sie erfasst, verwertet oder beseitigt werden müssen, um Schadstoffe in der Umwelt zu verhindern oder wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen.