Finanzielle Förderung von Abwasserprojekten
Das Land gewährt Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Vorhaben von öffentlichem Interesse. Die notwendigen Vorhaben zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden gefördert, um insbesondere unzumutbare hohe Gebühren- und Beitragsbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.
Voraussetzungen
- beantragtes Vorhaben muss mit der unteren Wasserbehörde und der Gemeinde abgestimmt sein
- vollständige Antragsunterlagen
- Auftrag für den Bau des Vorhabens darf noch nicht vergeben sein, Auftragsvergaben sind erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides zulässig; falls das Vorhaben in Eigenarbeit erstellt werden soll (nur Private), darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein
- ergänzende Förderung des Vorhabens aus anderen Landesprogrammen (zum Beispiel Landwirtschaft, Sportverband, Zuschüsse nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft) ist nicht möglich
- sonstige Zuwendungen, zum Beispiel der Gemeinde, sind von den zuwendungsfähigen Aufwendungen abzusetzen
Zuwendungsempfänger können Gebietskörperschaften, einschließlich Eigenbetriebe, sowie öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (zum Beispiel Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände) und kommunale Unternehmen in privater Rechtsform sein.
Der finanzielle Fördersatz beträgt zwischen 20 und 80 Prozent aus den beihilfefähigen Gesamtkosten. Das ermittelte effektive Wasser- und Abwasserentgelt bildet dabei den Maßstab der Berechnung. Der Fördersatz beginnt bei 5,90 Euro/m³ (20 Prozent) bis 7,30 Euro/m³ (80 Prozent).
Dazwischenliegende Fördersätze werden interpoliert!
Finanzielle Unterstützung der Abwasserbeseitigung von dezentral gelegenen Anwesen im ländlichen Raum ist möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag (bei mehreren Anwesen: mit Teilnahmeerklärung aller Beteiligten)
- kurzer Erläuterungsbericht (unter anderem Angaben zu bestehender und zukünftiger Entwässerungssituation)
- gegebenenfalls Variantenvergleich mit Wirtschaftlichkeitsnachweis
- Kostenvoranschlag
- Lageplan/Lageskizze mit Kanaltrasse beziehungsweise Standort der Kläranlage sowie Übersichtslageplan
- Zustimmung der Kommune zu der Maßnahme (Abwasserbeseitigungskonzeption)
- Bestätigung, dass keine rechtlichen Bedenken gegen die Durchführung bestehen (zum Beispiel Grunddienstbarkeiten, Haftungsabsicherung)
Rechtsgrundlage
jeweiliges Förderprogramm