Kontakt

Wasser, Boden, Altlasten (Technik)
Alte Ulmer Straße 2
89522 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-1325
Fax 07321 321-1320

Formulare

Bodenauffüllungen

Mit dem Bundesbodenschutzgesetz, dem Landesbodenschutz- und Altlastengesetz und den dazugehörigen Verordnungen sollen die Funktionen des Bodens im Naturhaushalt nachhaltig gesichert oder wiederhergestellt werden. Mit einer erforderlichen Gestattung für eine Bodenauffüllung werden Anforderungen in Bezug auf Materialqualität und Bauausführung geregelt, um zu gewährleisten, dass die Funktionen des Bodens gesichert werden.

Voraussetzungen

Sofern die Fläche in einem Schutzgebiet (zum Beispiel Überschwemmungsgebiet oder Wasserschutzgebiet) liegt, bedürfen Auffüllungen unabhängig von Größe und Lage immer einer Gestattung beziehungsweise Zustimmung und sind rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei der unteren Bodenschutzbehörde anzuzeigen.

Im Außenbereich sind Erdauffüllungen/-aufschüttungen ab 500 m² Auffüllfläche oder ab 2 Metern Höhe oder Tiefe bau- und naturschutzrechtlich genehmigungspflichtig.

Verfahrensablauf

Die geplante Bodenauffüllung ist mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Behörde anzuzeigen beziehungsweise die Genehmigung zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Zeitgebühr: 14 Euro je angefangene Viertelstunde

Rechtsgrundlage

§ 12 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)