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Gemeinsamer Antrag / EU-Ausgleichsleistungen
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89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-1344
Fax 07321 321-1345

Publikationen

Gemeinsamer Antrag

Der Gemeinsame Antrag ist der Überbegriff und das zentrale Medium, um die verschiedenen Förder- und Ausgleichsmaßnahmen in der Landwirtschaft zu beantragen.
Innerhalb des Gemeinsamen Antrags können unterschiedlichen Einzelmaßnahmen beantragt werden.

Direktzahlungen

Zur Unterstützung der Landwirtschaft werden von der Europäischen Union Direktzahlungen gewährt. Basis sind die im Jahr 2015 neu beantragten beziehungsweise zugewiesenen oder in den Folgejahren zugekauften oder gepachteten Zahlungsansprüche. Erst die Aktivierung dieser Zahlungsansprüche mit entsprechenden landwirtschaftlichen Flächen führt zur Auszahlung der Basis- und Greeningprämie, gegebenenfalls der Umverteilungs- und Junglandwirteprämie.
Weiterführende Informationen: Direktzahlungen (Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum)

Zahlungsansprüche

Im Rahmen der Direktzahlungen der Europäischen Union wurden den landwirtschaftlichen Betrieben im Jahr 2015 sogenannte Zahlungsansprüche zugeteilt.
Für jedes bewirtschaftete Hektar Ackerland und Grünland wurde ein Zahlungsanspruch vergeben. Im Rahmen ihrer jährlichen Antragstellung über den Gemeinsamen Antrag können landwirtschaftliche Betriebe diese Zahlungsansprüche im Rahmen der Direktzahlungen mit ihren Flächen aktivieren. Zahlungsansprüche können von einem auf einen anderen Betrieb übertragen werden. Geführt werden die Zahlungsansprüche in der Zentralen InVeKos Datenbank ZID. Weitere Infos zu Zahlungsansprüchen finden Sie im Förderwegweiser des Infodienstes Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum.

FAKT

Im Rahmen des Agrarumweltprogramms FAKT (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl) werden freiwillige Umweltleistungen der Landwirtschaft honoriert.
FAKT fördert – nach dem Baukastensystem kombinierbar – folgende Maßnahmenpakete:
A - Umweltbewusstes Betriebsmanagement
B - Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft und besonders geschützter Lebensräume
C - Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter Nutzungen und Tierrassen
D - Ökologischer Landbau / Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel im Betrieb
E - Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biologischer/biotechnischer Maßnahmen
F - Freiwillige Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz
G - Besonders tiergerechte Haltungsverfahren
Jede Maßnahme ist mit einer bestimmten Prämie, in der Regel je Hektar oder Tier, bewertet.
Weiterführende Informationen: Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum)

SchALVO

Die SchALVO, die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung in der Fassung vom 20. Februar 2001, ist eine Verordnung über Schutzbestimmungen und die Gewährung von Ausgleichsleistungen in Wasser- und Quellschutzgebieten. Die Ausgleichsleistungen sind über den Gemeinsamen Antrag zu beantragen.
Weiterführende Informationen: SchALVO (Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum)

Ausgleichszulage Landwirtschaft

Gefördert werden land- und forstwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren Unternehmenssitz in Baden-Württemberg haben. Basis sind die kartierten Gebiete mit naturbedingten Nachteilen. In diesen werden – je nach Betriebstyp (Futterbau-, Gemischt – oder Marktfruchtbetrieb) und der Höhe der Ertragsmesszahl – unterschiedliche Förderbeträge für Erschwernisse in der Bewirtschaftung bezahlt. Weiterführende Informationen: Ausgleichszulage (Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum)

Landschaftspflegerichtlinie

Auf naturschutzfachlich wertvollen Flächen können fünfjährige Bewirtschaftungsverträge nach Teil A der Landschaftspflegerichtlinie abgeschlossen werden. Der Landschaftserhaltungsverband berät hierzu die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter und bereitet Verträge vor, die mit der unteren Naturschutzbehörde abgeschlossen werden. Die Auszahlung dieser Verträge erfolgt jährlich über den Gemeinsamen Antrag. Der Fachbereich Landwirtschaft übernimmt dabei lediglich die verwaltungstechnische Abwicklung.
Bei Fragen zur Landschaftspflege beziehungsweise Interesse an Bewirtschaftungsverträgen nehmen Sie bitte mit dem Landschaftserhaltungsverband Kontakt auf.
Weiterführende Informationen: Landschaftspflegerichtlinie (Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum)

Umweltzulage Wald und Einkommensverlustprämie

Die Umweltzulage Wald umfasst einen Ausgleich für Nutzungsbeschränkungen in FFH-Waldlebensraumtypen, genauer in Natura-2000-Gebieten.
Weiterführende Informationen: Umweltzulage Wald (Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum)

Die Einkommensverlustprämie umfasst einen Ausgleich für ehemals aufgeforstete landwirtschaftlich genutzte Flächen. Ein Erstantrag konnte letztmalig im Jahr 2013 gestellt werden.

Steillagenförderung Dauergrünland

In Baden-Württemberg wird seit 2015 die Bewirtschaftung von steilem Grünland als De-minimis-Behilfe gewährt.
Weiterführende Informationen: Steillagenförderung Dauergrünland (Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum)


Weiterführende Informationen zu Cross-Compliance finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Infodienstes Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum.