Prostituiertenschutzgesetz – Information und Beratung

Zum 01.07.2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Personen, die im Landkreis Heidenheim als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten oder arbeiten möchten, müssen Folgendes beachten:
 

1. Schritt: Gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz im Fachbereich Gesundheit im Landratsamt Heidenheim, hierzu ist eine vorherige persönliche oder telefonische Terminvereinbarung (Tel. 07321 321-2600) erforderlich.

2. Schritt: Nach der gesundheitlichen Beratung ist eine Anmeldung mit einem Informations- und Beratungsgespräch nach § 7 Prostituiertenschutzgesetz im Fachbereich Sicherheit und Ordnung im Landratsamt Heidenheim erforderlich. Auch hierfür ist eine vorherige persönliche oder telefonische Terminvereinbarung erforderlich (Tel. 07321 321-2329 oder -2452).