Kontakt untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-1322

Kontakt Landschaftserhaltungsverband Heidenheim e. V.

Landschaftserhaltungsverband Heidenheim e.V.
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim

Karin Wüllner, Geschäftsführerin
Telefon 07321 321-1319

Corinna Semle
Telefon 07321 321-1378

Publikationen

Landschaftspflege

Die Landschaftspflege dient dem Schutz freilebender Tier- und Pflanzenarten und ihres Lebensraumes, aber auch der Sicherung und Entwicklung der Kulturlandschaft unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes.

Das grundlegende Förderprogramm für die Landschaftspflege ist die Landschaftspflegerichtlinie des Landes Baden-Württemberg. Mit der Landschaftspflegerichtlinie werden Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg und der Europäischen Union gefördert.

Eine wichtige Aufgabe ist der Erhalt der über Jahre entstandenen Kulturlandschaft mit ihren vielfältigen Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Hierzu zählen insbesondere die für den Landkreis Heidenheim typischen Heiden und Magerrasen, aber auch die blütenbunten Mähwiesen, von denen es immer weniger gibt. Zum Erhalt der naturschutzfachlich wertvollen Flächen werden mit Landwirten und Landwirtinnen, Schäfern und Schäferinnen Bewirtschaftungsverträge abgeschlossen. Zusätzlich wickelt die untere Naturschutzbehörde gemeinsam mit dem Landschaftserhaltungsverband Heidenheim e.V. jährlich ein umfangreiches Landschaftspflegeprogramm ab. Typische Pflegemaßnahmen sind unter anderem die Beseitigung von Gehölzaufwuchs auf Weideflächen sowie die Pflege und Neuschaffung von Biotopen.

Als Dienstleister für ein regionales Natur- und Landschaftsmanagement arbeitet der Landschaftserhaltungsverband Heidenheim e.V. mit dem Landkreis, den Städten und Gemeinden, privaten Grundstückseigentümern und örtlichen Naturschutzverbänden zusammen. Die Aufgaben der Landschaftserhaltungsverbände sind breit gefächert und reichen vom Erhalt der Kulturlandschaft über die Biotop- und Landschaftspflege bis zur Umsetzung der Natura 2000-Managementpläne.

Für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege können beim Landratsamt Zuwendungen des Landes beantragt werden. Gefördert werden können:

  • Vertragsnaturschutz (LPR Teil A) – insbesondere mit Landwirten
  • Biotopgestaltung, Artenschutz, Biotop- und Landschaftspflege (LPR Teil B)
  • Grunderwerb für Naturschutzzwecke (LPR Teil C)
  • Investitionen und Dienstleistungen zum Zwecke des Naturschutzes und Landschaftspflege (LPR Teil D und E)


Bei Fragen zur Landschaftspflege oder Interesse an Landschaftspflegeverträgen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Landschaftserhaltungsverband Heidenheim e. V. oder der unteren Naturschutzbehörde auf.

Beispiel Offenlandbrüterschutzprojekt im Donauried

Das Vogelschutzgebiet „Donauried“ im äußersten Süden des Landkreises Heidenheim ist eines der bedeutendsten Niedermoorgebiete Süddeutschlands. Es beinhaltet wertvolle Lebensräume für Wiesen- und Ofenlandbrüter und stellt ein Rastgebiet für Zugvögel von nationaler Bedeutung dar. Ein Großteil der vorkommenden Arten sind von erheblichen Bestandseinbußen betroffen, so zum Beispiel auch die Grauammer. Im Zuge des Offenlandbrüterschutzprojekts, gefördert durch die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg, wurden gemeinsam mit Landbewirtschaftenden Maßnahmen zur Schaffung extensiver Nutzungsstrukturen entwickelt. Die Broschüre Offenlandbrüterschutz im Donauried im Landkreis Heidenheim (PDF) (3,3 MB) stellt das Projekt (2017-2020) sowie die umgesetzten Maßnahmen und Fördermöglichkeiten vor, sie soll als Handreichung für Flächenbewirtschaftende, Vereine, Kommunen und allgemein interessierte Personen dienen. Erfreulicherweise konnten über die Projektlaufzeit hinaus bereits Maßnahmen mit LPR-Mitteln fortgeführt werden.