Kontakt Fairtrade

Frau Regina Fried

Fachbereichsleitung

Felsenstraße 36 (Haus B)
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2270

Kontakt Agenda 2030

Frau Sina Teuber
Felsenstraße 36 (Haus A)
89518 Heidenheim an der Brenz
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Fax 07321 321-2211

Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Vater mit Tochter beim Spaziergang zwischen Windrädern

Das Landratsamt Heidenheim setzt sich seit vielen Jahren für eine nachhaltige Entwicklung des Landkreises ein und stellt sich somit ganz bewusst globalen Herausforderungen auf regionaler Ebene. In enger Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden im Kreis werden insbesondere der Klimaschutz sowie der nachhaltige Konsum unterstützt und vorangetrieben.

Mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept wurde ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, um die Energiewende aktiv mitzugestalten. Mit dem Titel Fairtrade-Landkreis übernehmen wir sowohl eine Vorbildfunktion als auch Verantwortung für eine gerechtere Welt. Ein Bestreben, dem sich zahlreiche Kommunen und Einrichtungen im Kreis ebenso verschrieben haben. Auch in vielen weiteren Bereichen wird im Kleinen daran mitgearbeitet, ein großes Ziel zu erreichen: die weltweite Entwicklung ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltig zu gestalten. Diesem Ziel haben sich Stadt und Landkreis Heidenheim durch den Beitritt zur Agenda 2030 – einer von den 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verabschiedeten Agenda für nachhaltige Entwicklung – verpflichtet. 

Fairtrade

Im Jahr 2013 wurde der Landkreis Heidenheim als erster Landkreis in Baden-Württemberg und sechster Kreis in Deutschland als Fairtrade-Kreis zertifiziert, 2015 und 2019 wurde der Titel für jeweils weitere vier Jahre erneuert. Als Fairtrade-Kreis steht der Landkreis Heidenheim dafür, dass der faire Handel nicht nur sichtbar, sondern auch an vielen Stellen gelebt wird – in der Landkreisverwaltung selbst beispielsweise bei Sitzungen und Besprechungen, in welchen nur faire Produkte auf den Tisch kommen.

2014 wurde die Kaufmännische Schule in Trägerschaft des Landkreises Heidenheim als erste berufliche Fairtrade-Schule in Baden-Württemberg ausgezeichnet. 2016 folgte die berufliche Maria-von-Linden-Schule, ebenfalls in Trägerschaft des Landkreises.

Im Landkreis Heidenheim wird der Fairtrade-Gedanke auch in Städten, Gemeinden und allgemeinbildenden Schulen seit vielen Jahren gelebt: Bereits seit 2012 ist Heidenheim eine Fairtrade-Stadt, 2013 erhielt auch Giengen das Zertifikat. Ebenfalls 2013 wurde das Hellenstein-Gymnasium in Heidenheim als erste allgemeinbildende Fairtrade-School in Baden-Württemberg ausgezeichnet. 2014 erhielt zudem die Sontheimer Schule die Zertifizierung als Fairtrade-School. Diesen Beispielen folgten 2017 die Robert-Bosch-Realschule in Giengen, 2018 das Schiller-Gymnasium in Heidenheim sowie die Egauschule in Dischingen.

Für nachhaltige Produktion und nachhaltigen Konsum auf regionaler Ebene setzt sich die Bio-Musterregion Heidenheim plus ein.

Agenda 2030

Die Agenda 2030 wurde im September 2015 auf einem Gipfel der Vereinten Nationen von allen Mitgliedsstaaten verabschiedet. Das Kernstück der Agenda bildet ein Katalog mit 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung:

  1. Keine Armut
  2. Kein Hunger
  3. Gesundheit und Wohlergehen
  4. Hochwertige Bildung
  5. Geschlechtergleichheit
  6. Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
  7. Bezahlbare und saubere Energie
  8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
  9. Industrie, Innovation und Infrastruktur
  10. Weniger Ungleichheiten
  11. Nachhaltige Städte und Gemeinden
  12. Nachhaltige/r Konsum und Produktion
  13. Maßnahmen zum Klimaschutz
  14. Leben unter Wasser
  15. Leben an Land
  16. Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
  17. Partnerschaften zur Erreichung der Ziele

Mit Unterzeichnung der Musterresolution zur Agenda 2030 erklärte der Landkreis Heidenheim im Jahr 2018 seine Bereitschaft, die Vereinbarungen der globalen Agenda 2030 auf lokaler Ebene mit konkreten Maßnahmen umzusetzen.

Der Landkreis Heidenheim

  • begrüßt die von den Vereinten Nationen (VN) am 27.09.2015 verabschiedete 2030-Agenda und die darin enthaltenen Entwicklungsziele, die „Sustainable Development Goals“ (SDGs), die sich an die Mitgliedstaaten der VN richten, und insbesondere durch eine kommunale Beteiligung und Verantwortung mit Leben gefüllt werden sollten;
  • begrüßt die Anerkennung von Städten, Gemeinden und Kreisen als zentrale Akteure für nachhaltige Entwicklung durch die erstmalige Aufnahme des sogenannten „Stadtziels“ SDG 11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen“ in die Entwicklungsagenda der VN;
  • unterstützt die in der 2030-Agenda enthaltene stärkere Fokussierung auf die gemeinsame Verantwortung des Nordens und des Südens für mehr Gerechtigkeit in der Einen Welt und die darin beschriebene Verbindung zwischen Nachhaltigkeit und Entwicklung;
  • begrüßt die Forderungen des Bundestages an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, Städten und Kommunen weltweit mehr Einnahme- und Haushaltshoheit zu geben, sie beim Aufbau demokratischer und leistungsfähiger kommunaler Selbstverwaltungen und als zentrale Akteure einer integrativen und partizipatorischen Stadtentwicklung in ihrer internationalen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zu unterstützen;
  • fordert Bund und Länder auf, Kommunen und Ihre Vertretungen bei der Entwicklung von Strategien zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele auf Augenhöhe einzubeziehen, die Bedeutung des kommunalen Engagements zur Erreichung der Ziele der 2030-Agenda anzuerkennen, Kommunen stärker als bisher als Akteure für Nachhaltigkeit und globale Verantwortung auch im Rahmen der eigenen Nachhaltigkeitsstrategien zu berücksichtigen und die Voraussetzungen hierfür zu schaffen.

Weitere Informationen zur Agenda 2030 gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.