Kontakt

Gewerbeaufsicht
Alte Ulmer Straße 2
89522 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-1325
Fax 07321 321-1320

Arbeitsschutz - Informationen und Hinweise

Arbeitsschutz ist der umfassende Schutz der Beschäftigten vor berufsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen bei ihrer Arbeit.

Im Arbeitsschutz erteilt die Gewerbeaufsicht Erlaubnisse und Genehmigungen, überwacht die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, erlässt verpflichtende Bescheide und verhängt Bußgelder. In allen Verwaltungsverfahren nimmt sie Stellung zu arbeitsschutzrelevanten Themen. Die Gewerbeaufsicht unterstützt und berät Arbeitgeber und Betriebsräte bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes und überprüft Betriebe im Hinblick auf die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften.

Besondere Gefahrensituationen ergeben sich auf Baustellen. Das erfordert eine genaue Abstimmung und Koordination sowie die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften. Die Gewerbeaufsicht berät Sie dabei.

Leider passieren immer wieder schwere und sogar tödliche Arbeitsunfälle. Die Aufgabe der Gewerbeaufsicht ist es dann vor Ort festzustellen, ob der Arbeitgeber seinen Grundpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz und seinen organisatorischen Pflichten nachgekommen ist und wie künftig ähnliche Ereignisse vermieden werden können.

Zum sozialen Arbeitsschutz zählen die Regelung von Arbeitszeiten, zum Beispiel Schicht- und Nachtarbeit, und der Schutz von bestimmten Personengruppen, zum Beispiel Jugendliche und Mütter. Zum technischen Arbeitsschutz zählen das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten, zum Beispiel Beleuchtung und Lärmschutz, der Umgang mit Gefahrstoffen und gefährlichen Gütern, zum Beispiel organische Lösemittel, und die Sicherheit von Anlagen und Geräten, zum Beispiel Umgang mit elektrischem Strom.