Kontakt

Straßenbau
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2190
Fax 07321 321-2485

Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum – Genehmigung beantragen

Wenn Sie eine Bundes-, Landes- oder Kreisstraße über den üblichen Gebrauch zum Verkehr (sogenannter Gemeingebrauch) hinausgehend nutzen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Sondernutzung.

Beispiele für eine Sondernutzung:

  • Verkauf von Waren oder Aufstellen von Warenautomaten aller Art auf Verkehrsflächen
  • Eingriff in den Luftraum über dem Straßenkörper, zum Beispiel durch eine Werbetafel
  • Anlegen von privaten Zufahrten oder Zugängen zur Straße außerhalb von Ortsdurchfahrten

Voraussetzungen

Bei der Entscheidung über die Erteilung oder Versagung einer Sondernutzungserlaubnis werden insbesondere die Auswirkungen der beabsichtigten Sondernutzung auf die widmungsgemäße Nutzung der Straße geprüft. Wesentlich ist dabei, ob

  • die Sondernutzung den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigt,
  • die Fußgänger oder Anwohner durch Lärm belästigt werden,
  • die Straße übermäßig verschmutzt wird,
  • das Stadt- oder Dorfbild beeinträchtigt wird.

Verfahrensablauf

Für den Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist keine besondere Form vorgeschrieben. Die Sondernutzungserlaubnis wird zeitlich begrenzt oder widerruflich erteilt. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung und Darstellung des Vorhabens für eine Sondernutzung
  • Lageplan (bei einer Zufahrt), Ansicht (Werbetafel)
  • gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Unterlagen, um die Sondernutzung abschließend beurteilen zu können

Kosten

Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis werden meist zwei Gebühren erhoben:

  • Verwaltungsgebühr für den Verwaltungsaufwand der Genehmigungsbehörde
  • Sondernutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der Straßenfläche