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Grill- und Feuerstellen im Landkreis Heidenheim

Aktuell besteht keine Waldbrandgefahr

Die Grill- und Feuerstellen im Wald und im Abstand von 100 m zum Wald dürfen aufgrund der geringen Waldbrandgefahr genutzt werden.

Sperrungen durch den Eigentümer aus anderweitigen Gründen können jederzeit erfolgen.