Sozialplanung

Der Landkreis Heidenheim ist für viele Bereiche der sozialen Daseinsvorsorge zuständig. Diese Verantwortung macht eine umfassende Planung in diesen Bereichen unerlässlich und notwendig. Ziel ist es hierbei immer, für die betreffenden Personengruppen möglichst bedarfsgerecht und ausreichend Angebote wohnortnah vorhalten zu können.

Ein wichtiger Teilbereich ist die Sozialplanung für Menschen mit wesentlichen Behinderungen im Landkreis Heidenheim. Auf Grundlage von Bestands- und Bedarfserhebungen werden dabei unter Beteiligung der relevanten Akteure konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet.

Die erstellten Teilhabepläne und die darin enthaltenen Empfehlungen bilden die Grundlage für politische Entscheidungen und für die Umsetzung wichtiger Maßnahmen, um die Angebotsstruktur im Landkreis Heidenheim in quantitativer und qualitativer Hinsicht kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Folgende Teilhabepläne, die sich mit den einzelnen Handlungsfeldern beschäftigen, liegen derzeit vor: