Kontakt
Landratsamt Heidenheim
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
E-Mail post@landkreis-heidenheim.de
Telefon 07321 321-0
Fax 07321 321-2410
Baulanderschließung
Bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie sich bei der Gemeinde erkundigen, ob es erschlossen ist und welche Kosten gegebenenfalls auf Sie zukommen können.
Das sind beispielsweise Kosten für den Anschluss an
- das öffentliche Straßennetz,
- die öffentliche Kanalisation,
- das Wasser-, Gas- und Stromleitungsnetz und
- das Telefonnetz und das Kabelfernsehen.
Schuldnerin oder Schuldner ist, wer beim Entstehen des Beitrags (Regelung in der Satzung der Gemeinde) oder bei der Bekanntgabe des Bescheids Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks ist.
Vertiefende Informationen
- Kapitel "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen"
- Lebenslage "Grundstück"
Freigabevermerk
19.12.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg