Kontakt
Landratsamt Heidenheim
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
E-Mail post@landkreis-heidenheim.de
Telefon 07321 321-0
Fax 07321 321-2410
Nach der Geburt
Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Vertiefende Informationen
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
Stand: 23.05.2024
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg