Kontakt
Landratsamt Heidenheim
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
E-Mail post@landkreis-heidenheim.de
Telefon 07321 321-0
Fax 07321 321-2410
Anzeige des Sterbefalls
Wenn der Sterbefall eingetreten ist, muss der Tod von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt werden. Das ist die Leichenschau. Der Arzt oder die Ärztin stellt eine Todesbescheinigung aus, die zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt benötigt wird. Dort wird der Sterbefall beurkundet.
Für die Anzeige des Sterbefalls sind außerdem erforderlich:
- Geburtsurkunde
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft
- gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft (Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde)
- Personalausweis
der verstorbenen Person. Bei fremdsprachigen Urkunden und Urteilen ist eine von einem vereidigten Übersetzer oder einer vereidigten Übersetzerin gefertigte Übersetzung beizufügen.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
15.06.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg