Baulasten
Durch die Übernahme einer Baulast kann der Grundstückseigentümer für ein anderes Grundstück ein baurechtliches Hindernis beseitigen, beispielsweise Erschließungs-, Anbau- oder Abstandsflächenbaulast. Diese werden nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis geführt.
Erforderliche Unterlagen
Formlose Übernahmeerklärung mit Einreichung der Antragsunterlagen sowie im Verfahrensgang ausgefülltes, von allen Beteiligten (Baulastübernehmer, Baulastbegünstigter) unterschriebenes durch die untere Baurechtsbehörde übermitteltes Formular
Kosten
Zeitgebühr: 14 Euro je angefangene Viertelstunde
Rechtsgrundlage
§ 71 Landesbauordnung (LBO)