Bauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht regelt die Ausführung des Bauvorhabens auf dem Grundstück und gilt für alle baulichen Anlagen, Einrichtungen und Baugrundstücke. Es enthält grundsätzliche Anforderungen baukonstruktiver und baugestalterischer Art an Bauwerke und Baustoffe. Bei der behördlichen Bauabnahme überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der Bauvorschriften. Für den Großteil der Bauvorhaben finden nur stichprobenartige Kontrollen statt. Außerdem regelt es das Verfahrensrecht sowie die Sicherheit und Ordnung des Bauvorgangs.
Verstöße gegen das Bauordnungsrecht liegen beispielsweise vor, wenn ohne die erforderliche Baugenehmigung oder abweichend vom genehmigten Plan bauliche Anlagen errichtet, verändert oder abgebrochen werden. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Mit Zahlung dieser Geldbuße wird der Bauherr oder die Bauherrin jedoch nicht von den sonstigen Folgen des Vergehens freigestellt. Kann aus bautechnischen oder baurechtlichen Gründen keine nachträgliche Genehmigung erteilt werden, wird unter Umständen die Beseitigung der nicht genehmigten Bauteile oder der Abbruch angeordnet.
Kosten
- Bauabnahme, Baukontrolle und Gebrauchsabnahme: 1‰ der Baukosten (mindestens 50 Euro)
- bauordnungsbehördliche Maßnahmen und Anordnungen: Zeitgebühr, 14 Euro je angefangene Viertelstunde
Rechtsgrundlage
- § 66 Landesbauordnung (LBO) Bauüberwachung
- § 67 Landesbauordnung (LBO) Bauabnahme
- § 47 Abs. 1 S. 2, 64, 65 Landesbauordnung (LBO) bauordnungsbehördliche Maßnahmen und Anordnungen