Bodenauffüllungen
Mit dem Bundesbodenschutzgesetz, dem Landesbodenschutz- und Altlastengesetz und den dazugehörigen Verordnungen sollen die Funktionen des Bodens im Naturhaushalt nachhaltig gesichert oder wiederhergestellt werden. Mit einer erforderlichen Gestattung für eine Bodenauffüllung werden Anforderungen in Bezug auf Materialqualität und Bauausführung geregelt, um zu gewährleisten, dass die Funktionen des Bodens gesichert werden.
Voraussetzungen
Sofern die Fläche in einem Schutzgebiet (zum Beispiel Überschwemmungsgebiet oder Wasserschutzgebiet) liegt, bedürfen Auffüllungen unabhängig von Größe und Lage immer einer Gestattung beziehungsweise Zustimmung und sind rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei der unteren Bodenschutzbehörde anzuzeigen.
Im Außenbereich sind Erdauffüllungen/-aufschüttungen ab 500 m² Auffüllfläche oder ab 2 Metern Höhe oder Tiefe bau- und naturschutzrechtlich genehmigungspflichtig.
Verfahrensablauf
Die geplante Bodenauffüllung ist mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Behörde anzuzeigen beziehungsweise die Genehmigung zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular (PDF) (1010 KB)
Kosten
Zeitgebühr: 14 Euro je angefangene Viertelstunde
Rechtsgrundlage
§ 12 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)