Brandverhütungsschauen
Die Brandverhütungsschau ist in allen Gebäuden und Räumen durchzuführen, in denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Zahl von Personen gefährdet ist oder die in erhöhtem Maße brandgefährdet sind.
Voraussetzungen
Anlagen, die der Brandverhütungsschau unterliegen, sind in Ziffer 2 der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau über die Brandverhütungsschau (VwV-Brandverhütungsschau) aufgelistet
Verfahrensablauf
Die Brandverhütungsschau wird grundsätzlich alle fünf Jahre von der zuständigen Baurechtsbehörde mit einem Brandschutzsachverständigen durchgeführt. Über die Brandverhütungsschau wird eine Niederschrift gefertigt, die die festgestellten Mängel enthält.
Erforderliche Unterlagen
Pläne der Gebäude und baulichen Anlagen
Kosten
Zeitgebühr: 14 Euro je angefangene Viertelstunde
Rechtsgrundlage
§ 47 LBO i.V.m. VwV Brandverhütungsschau