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Brandverhütungsschauen

Die Brandverhütungsschau ist in allen Gebäuden und Räumen durchzuführen, in denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Zahl von Personen gefährdet ist oder die in erhöhtem Maße brandgefährdet sind.

Voraussetzungen

Anlagen, die der Brandverhütungsschau unterliegen, sind in Ziffer 2 der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau über die Brandverhütungsschau (VwV-Brandverhütungsschau) aufgelistet

Verfahrensablauf

Die Brandverhütungsschau wird grundsätzlich alle fünf Jahre von der zuständigen Baurechtsbehörde mit einem Brandschutzsachverständigen durchgeführt. Über die Brandverhütungsschau wird eine Niederschrift gefertigt, die die festgestellten Mängel enthält.

Erforderliche Unterlagen

Pläne der Gebäude und baulichen Anlagen

Kosten

Zeitgebühr: 14 Euro je angefangene Viertelstunde

Rechtsgrundlage

§ 47 LBO i.V.m. VwV Brandverhütungsschau