Wasserschutz
Nahezu 97 Prozent der Fläche des Landkreises Heidenheim liegen innerhalb von Wasserschutzgebieten. Für die unterschiedlichen Schutzzonen I bis III und die unterschiedliche Belastung des Grundwassers mit Nitrat, eingeteilt in Normal-, Problem- und Sanierungsgebiet, sind verschiedene Schutzbestimmungen bei der landwirtschaftlichen Nutzung zu beachten. Die Vorgaben hierzu sind in der Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung (SchALVO) geregelt.
Ein Antrag auf Ausgleichsleistungen nach der SchALVO kann im Rahmen des Gemeinsamen Antrags gestellt werden.