Kontakt

Schülerbeförderung
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-2518
Fax 07321 321-2485

Fahrplanauskunft

Ihre Fahrmöglichkeiten zwischen Wohnung und Schule finden Sie auf den Internetseiten der landesweiten Fahrplanauskunft.

Organisation der Schülerbeförderung

Für die Organisation der Schülerbeförderung sind die jeweiligen Schulträger zuständig. Dies ist bei öffentlichen Schulen

  • für allgemeinbildende Schulen wie Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien die Stadt oder die Gemeinde, in der die jeweilige Schule ihren Sitz hat,
  • für berufliche Schulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren in der Regel der Landkreis.


Bei Fragen können sich Schülerinnen, Schüler und Eltern immer zunächst an die jeweiligen Schulsekretariate wenden.

Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend mit Zügen und Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Schulträger sind deshalb gehalten, ihre Unterrichtszeiten mit den Verkehrsunternehmen abzustimmen.

Die erforderliche Schülermonatskarte kann in der Regel über die Schulsekretariat im Abo-Verfahren bestellt werden. Die Schülermonatskarte kann natürlich mit einer entsprechenden Bescheinigung der Schule auch direkt beim Verkehrsunternehmen gekauft werden. Die anfallenden Kosten werden im Rahmen der Schülerbeförderungskostenerstattung abzüglich eines Eigenanteils erstattet.

Einsatz von besonderen Schülerfahrzeugen

In Ausnahmefällen, insbesondere wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht vorhanden oder nicht zumutbar sind, kann der Schulträger auch besondere Schülerfahrzeuge einsetzen. Erste Anlaufstelle für entsprechende Anträge ist auch hier das Schulsekretariat beziehungsweise der Schulträger.

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einrichtung einer bestimmten Beförderungsmöglichkeit.