Organisation der Schülerbeförderung
Für die Organisation der Schülerbeförderung sind die jeweiligen Schulträger zuständig. Dies ist bei öffentlichen Schulen
- für allgemeinbildende Schulen wie Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien die Stadt oder die Gemeinde, in der die jeweilige Schule ihren Sitz hat,
- für berufliche Schulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren in der Regel der Landkreis.
Bei Fragen können sich Schülerinnen, Schüler und Eltern immer zunächst an die jeweiligen Schulsekretariate wenden.
Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend mit Zügen und Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Schulträger sind deshalb gehalten, ihre Unterrichtszeiten mit den Verkehrsunternehmen abzustimmen.
Die erforderliche Schülermonatskarte kann in der Regel über die Schulsekretariat im Abo-Verfahren bestellt werden. Die Schülermonatskarte kann natürlich mit einer entsprechenden Bescheinigung der Schule auch direkt beim Verkehrsunternehmen gekauft werden. Die anfallenden Kosten werden im Rahmen der Schülerbeförderungskostenerstattung abzüglich eines Eigenanteils erstattet.
Einsatz von besonderen Schülerfahrzeugen
In Ausnahmefällen, insbesondere wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht vorhanden oder nicht zumutbar sind, kann der Schulträger auch besondere Schülerfahrzeuge einsetzen. Erste Anlaufstelle für entsprechende Anträge ist auch hier das Schulsekretariat beziehungsweise der Schulträger.
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einrichtung einer bestimmten Beförderungsmöglichkeit.