Fachbereich Vermessung und Flurneuordnung
Der Fachbereich Vermessung und Flurneuordnung ist für die Führung des Liegenschaftskatasters im Kreis Heidenheim mit Ausnahme des Gebiets der Stadt Heidenheim zuständig und bearbeitet für Sie Liegenschaftsvermessungen und Bodenordnungsverfahren. Informationen zu Inhalt und Nutzen des Liegenschaftskatatsters bietet das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung.
Zum Erhalt der Aktualität des Liegenschaftskatasters ist es notwendig, dass Sie uns formlos melden, wenn auf Ihrem Flurstück ein Gebäude errichtet, in seiner Grundfläche oder Nutzung geändert oder abgebrochen worden ist. Möchten Sie, dass Ihre Flurstücksgrenzen in der Örtlichkeit mit Grenzzeichen abgemarkt oder dass vorhandene Grenzzeichen überprüft werden, können Sie bei uns eine Grenzfeststellung beantragen.
Die Neugestaltung von landwirtschaftlichen Flächen wird durch eine breite Palette von Instrumenten nach dem Flurbereinigungsgesetz (zum Beispiel Flurneuordnung oder freiwilliger Landtausch) unterstützt. Die gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung für den Ostalbkreis und den Landkreis Heidenheim in Ellwangen ist für die Planung und Durchführung von Flurneuordnung verantwortlich und beantwortet gerne Ihre Fragen dazu. Im Internet finden Sie auch einen Überblick über die aktuell laufenden Verfahren.
Der Fachbereich Vermessung und Flurneuordnung begleitet auch Kommunen, Eigentümerinnen und Eigentümer im Rahmen von Bodenordnungsverfahren. Mit der Umlegung nach dem Baugesetzbuch kann dadurch Bauland effizient und bürgerfreundlich bereitgestellt werden.
Der Fachbereich Vermessung und Flurneuordnung bietet Informationen und Beratung sowie folgende Dienstleistungen:
- Liegenschaftskataster - Einsicht oder Auszug beantragen
- Liegenschaftskataster - Errichtung eines Gebäudes melden
- Grundstücksvermessung - Grenzfeststellung beantragen
- Grenzbescheinigung für ein Grundstück beantragen
- Umlegungsverfahren (Grundstückstausch) bekanntgeben
- Flurbereinigung - Flurneuordnungsverfahren anordnen
- Nachhaltige Modernisierung ländlicher Wege - Förderung beantragen
Vermessungen zur Festlegung neuer Flurstücksgrenzen beantragen Sie bei einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI). Eine Liste aller in Baden-Württemberg zugelassenen ÖbVI finden Sie auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung. Die produzierte Vermessungsschrift reicht anschließend der oder die ÖbVI für Sie beim Fachbereich Vermessung und Flurneuordnung zur Prüfung und Übernahme in das Liegenschaftskataster ein.