Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen
Private und kommunale Waldbesitzer können für verschiedene forstliche Maßnahmen eine Zuwendung beantragen. Hier kommen Mittel des Landes, des Bundes und der Europäischen Union zum Einsatz.
Richtlinie nachhaltige Waldwirtschaft
Ziel der Förderung ist es, die Waldbesitzenden dabei zu unterstützen, stabile und standortsgerechte Waldbestände zu erhalten. Die Waldbesitzenden können sich von den örtlich zuständigen Revierleitenden beraten lassen.
Um die Zuwendung zu beantragen, benötigen die Waldbesitzenden eine Unternehmernummer, die beim Fachbereich Landwirtschaft beantragt werden kann. Der Förderantrag kann entweder im Internet oder über den Fachbereich Wald und Naturschutz bezogen werden.