Kontakt

Beratung und Betreuung im Kommunal- und Privatwald
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon 07321 321-1371

Kommunalwald

Forsttechnische Betriebsleitung

Im Kommunalwald wird die forsttechnische Betriebsleitung von der unteren Forstbehörde unentgeltlich ausgeübt. Die Betriebsarbeiten werden von der unteren Forstbehörde geplant, vorbereitet und überwacht. Zudem übernimmt die untere Forstbehörde die jährliche Betriebs- und Finanzplanung sowie die mittelfristige Planung. Selbstverständlich kann die Kommune im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst über die Zielsetzung und über die zu treffenden Maßnahmen entscheiden.

Forstlicher Revierdienst

Die Kommunen können die Ausübung des forstlichen Revierdienstes an die untere Forstbehörde des Landratsamtes übertragen. Im Landkreis nehmen alle waldbesitzenden Kommunen mit Ausnahme der Stadt Heidenheim dieses Dienstleistungsangebot wahr. Der Stadtwald Heidenheim wird von eigenem forstlichem Personal bewirtschaftet.

Unter Beachtung der Regelungen  des Landeswaldgesetzes erfolgt die Bewirtschaftung nach den Zielvorgaben der Kommunen. Die jährlichen Wirtschaftspläne werden dem Gemeinderat vorgelegt und von diesem beschlossen.

Der forstliche Revierdienst im Körperschaftswald ist kostenpflichtig da überwiegend Maßnahmen betroffen sind, die im betrieblichen Interesse des Waldbesitzers liegen. Der forstliche Revierdienst umfasst die verantwortliche Wahrnehmung des Betriebsvollzugs. Hierzu zählen unter anderem folgende Tätigkeiten:

  • Mitwirkung bei lang- und mittelfristigen Planungen (zum Beispiel Forsteinrichtung, Standortkartierung, Fauna-Flora-Habitat-Managementpläne)
  • Mitwirkung bei der jährlichen Natural-, Finanz- und Arbeitsplanung auf Basis der Forsteinrichtung und der Vorgaben der forsttechnischen Betriebsleitung
  • Planung, Organisation, Anleitung und Kontrolle sämtlicher Betriebsarbeiten (einschließlich Durchführung von Hiebsvorbereitung und Holzaufnahme)
  • Erstellung von Abrechnungsgrundlagen für Unternehmerleistungen
  • Ausübung des Forstschutzes
  • Führung der im Forstrevier eingesetzten Waldarbeitenden
  • Durchführung der regelmäßigen Kontrollen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
  • Durchführung von Veranstaltungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Waldpädagogik