Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz für Anwender in der Landwirtschaft
Sachkundige Personen, die aus beruflichen Gründen Pflanzenschutzmittel einsetzen, müssen in einem Zeitraum von drei Jahren eine vierstündige Sachkundefortbildung nachweisen. Diese kann auch über zwei zweistündige Fortbildungen erfolgen.
Damit Landwirtinnen und Landwirte den gesetzlichen Erfordernissen gerecht werden können, bietet das Landratsamt Heidenheim, Fachbereich Landwirtschaft, am Mittwoch, 10. Dezember 2025, eine zweistündige Sachkundefortbildungsveranstaltung für Anwender in der Landwirtschaft an. Veranstaltungsort ist das Bürgerhaus in Frickingen (Nördlinger Str. 28). Die Veranstaltung findet von 19.30 bis 21.30 Uhr statt. Die Themen sind unter anderem elektronische Aufzeichnungspflicht, aktuelle Erkenntnisse zur Schilf-Glasflügelzikade und Herbizid-Resistenzen.
Um Anmeldung bis 8. Dezember 2025 wird über den Link https://t1p.de/leyii oder telefonisch unter 07321 321-1344 unter der Angabe persönlicher Daten (Vorname, Name, Geburtsdatum, Straße, PLZ und Wohnort sowie Telefonnummer) gebeten.
Die Ausstellung einer Fortbildungsbescheinigung ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Kosten für die Bescheinigung betragen 5 Euro und werden bei der Veranstaltung kassiert.
188/2025
